Viele Erblasser beauftragen mit dem verantwortungsvollen Amt des Testamentsvollstreckers Personen, zu denen eine langjährige, vertrauensvolle Beziehung existiert. Doch häufig sind die Kandidaten im gleichen Alter wie der Erblasser. Die Gefahr: Der Vollstrecker verstirbt schon vor seiner Amtsführung oder ist krankheitsbedingt daran gehindert. Deshalb sollten Erblasser sicherheitshalber auch eine Ersatzperson benennen.
Die Wahl eines Miterben als Testamentsvollstrecker ist indes problematisch. Schnell kommt es zu Missstimmungen in der Erbengemeinschaft. Schließlich fürchten die Miterben, dass der Vollstrecker nicht neutral agiert und eigene Wünsche voranstellt. Eine praktikable Alternative ist die Testamentsvollstreckung durch Banken und Sparkassen.
Immer mehr Institute bauen spezialisierte Abteilungen mit geschulten Mitarbeitern auf. Wer ein Institut zum Testamentsvollstrecker beruft, umgeht von vornherein dessen Todesfallrisiko. Schließlich sind juristische Personen »unsterblich«, solange sie nicht insolvent gehen.
Banker sind nicht nur mit der persönlichen Vermögenssituation vertraut, sondern auch fachlich prädestiniert, das Nachlassvermögen sinnvoll anzulegen. Vor übereifrigen Bankern und überbordenden Provisionen kann man sich schützen. Erblasser können testamentarisch genau festlegen, welche Art von Vermögensanlagen und Transaktionen gewünscht sind. Idealerweise sind die Banker nicht nur mit dem Erblasser, sondern auch mit den Erben persönlich vertraut. Dies erleichtert die spätere Amtsführung.
Vor dem Bankgespräch sollten Erblasser mit einem Anwalt klären, in welchem Umfang eine Testamentsvollstreckung ratsam ist und wie die persönlichen Vorstellungen am besten umgesetzt werden können. So gewinnt der Erblasser ein klares Anforderungsprofil, um mit der Bank über Art und Umfang der Testamentsvollstreckung zu sprechen.
Keine Angriffspunkte bieten
Die Machtfülle des Vollstreckers ist einigen Erben ein Dorn im Auge. Sie gehen dann bei erster Gelegenheit auf Konfrontationskurs. Unklare oder lückenhafte Regelungen können den Streit weiter anheizen. Umso wichtiger ist es, alle Verfügungen mit Weitsicht zu treffen und die Amtsführung des Vollstreckers präzise auszugestalten.
Die aktuelle Rechtsprechung mahnt zur Weitsicht. Viele Regelungen sind streitanfällig und erfordern eine Nachbesserung. Es ist ratsam, bestehende Verfügungen auf den Prüfstand zu stellen und neue sehr gründlich auszuarbeiten.
Eine Testamentsvollstreckung lässt sich sehr unterschiedlich regeln. Dies eröffnet Erblassern die Chance, passgenaue Regelungen für ihre individuellen Lebensumstände zu treffen. Gleichzeitig sollten Erblasser eine Testamentsvollstreckung sehr sorgfältig und nur mit anwaltlicher Hilfe verfassen (siehe Infokasten »Klare Verhältnisse schaffen«). So kann der Erblasser über seinen Tod hinaus Einfluss auf die Verteilung seines Vermögens nehmen und viele Konflikte unter den Erben von vorneherein unterbinden.