Firmeninhaber mit Weitsicht

Kein Streit ums Erbe

27. Juni 2018, 12:13 Uhr |

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Kein Chaos oder Zerschlagung

Andreas Otto Kühne ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Partner der Kanzlei BKL Fischer Kühne + Partner. Seine besondere Expertise in Fragen des nationalen und internationalen Erbrechts gibt er als Autor und Dozent weiter
Andreas Otto Kühne ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Partner der Kanzlei BKL Fischer Kühne + Partner. Seine besondere Expertise in Fragen des nationalen und internationalen Erbrechts gibt er als Autor und Dozent weiter
© BKL Fischer Kuehne und Partner

1. Aufgaben festlegen
Je nach Zielsetzung des Erblassers kann sich der Testamentsvollstrecker allein um die Nachlassabwicklung kümmern (Abwicklungsvollstreckung) oder zudem die Verwaltung des Nachlasses übernehmen (Dauervollstreckung). Wichtig ist, alle Aufgaben klar und eindeutig zu definieren.

2. Befugnisse präzisieren
Die Befugnisse des Testamentsvollstreckers lassen sich individuell erweitern oder einschränken. Dies ist vor allem bei der Dauertestamentsvollstreckung dringend erforderlich, da Gerichte den gesetzlichen Handlungsspielraum des Vollstreckers sehr unterschiedlich auslegen.

3. Person bestimmen
Es ist nicht immer leicht, eine passende Person für das Amt des Testamentsvollstreckers zu finden. Eine interessante Option ist die Testamentsvollstreckung durch juristische Personen. Hierzu zählen insbesondere Banken und Sparkassen, die eine kompetente Vermögenssorge sicherstellen können.

4. Vergütung klären
Ohne Regelung hat der Vollstrecker Anrecht auf eine »angemessene Vergütung«. Doch was »angemessen« ist, hat der Gesetzgeber offengelassen. Erblasser sollten das Honorar testamentarisch festschreiben. Denkbar sind etwa ein Pauschalbetrag, Stundenhonorar oder ein prozentualer Anteil vom Nachlasswert oder jährlichen Ertrag.

(Quelle: BKL Fischer Kühne + Partner, www.bkl-law.de)


  1. Kein Streit ums Erbe
  2. Auch Banken und Sparkassen verwalten Erbe
  3. Kein Chaos oder Zerschlagung

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