Die DSGVO ist auch nach einem Jahr Praxistest weiter in der Diskussion. Der Datenschutzbeauftragte Ulrich Kelber warnt vor Bestrebungen, geltende Regelungen zu verwässern. Dabei gebe es noch viel zu tun.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Ulrich Kelber hat vor einer Aufweichung der Vorschriften in kleinen und mittleren Unternehmen gewarnt. »Das wäre Kompetenzabbau, nicht Bürokratieabbau«, sagte Kelber am Montag auf dem Datenschutz-Kongress DuD in Berlin. Der bürokratische Aufwand sei immer auch »eine Art Totschlagsargument«. Er würde eher den Vorschlag des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar aufgreifen und den Datenschutz ins Grundgesetz aufzunehmen.
Niedersachsen hatte im April einen Antrag zur Änderung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in den Bundesrat eingebracht. Auch die FDP hatte sich wiederholt dafür starkgemacht, die Vorgaben zu lockern. Unter anderem sehen die Vorgaben vor, dass Betriebe ab zehn Mitarbeitern einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen.
Kritiker wenden ein, dass dies kleine Unternehmen sowie Vereine überproportional belaste. »Wir tun dem Datenschutz keinen Gefallen, wenn wir den Kanuverein und den Handwerksbetrieb behandeln wie Facebook oder die Schufa«, sagt etwa der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae.
Kelber warnt hingegen vor einem Verwässern der Vorschriften. Dies käme einer Schwächung des Datenschutzes gleich, entgegnete Kelber. Er begrüße es deshalb sehr, dass entsprechende Forderungen auch von der Agenda des Bundesrates genommen worden seien.