Balázs Scheidler, Geschäftsführer von BalaBit IT Security, kommentiert die neue EU-Datenschutzrichtlinie, die das Recht auf Schutz der Privatsphäre im Internet verstärken und der digitalen Wirtschaft mehr Schub verleihen soll. Scheidler rechnet mit »gravierenden Auswirkungen« auf die Sicherheitskonzepte der Unternehmen.
Ende Januar 2012 hat die Europäische Kommission eine umfangreiche Reform der EU-Datenschutzrichtlinie vorgeschlagen, die das Recht auf Schutz der Privatsphäre im Internet verstärken und der digitalen Wirtschaft weiteren Schub verleihen soll. Einige Details dieser neuen Regularien werden sich gravierend auf die künftigen IT- und Sicherheitskonzepte der Unternehmen auswirken und fordern mehr Transparenz der Aktivitäten im Firmennetz.
Die neue EU-Datenschutzrichtlinie könnte sich als Meilenstein auf dem Weg zur Transparenz in der IT-Sicherheit erweisen – ähnlich den gesetzlichen Auflagen für Compliance nach dem Fall Enron. Treten die neuen Direktiven in Kraft, werden sie auch die Umsetzung von IT-Sicherheitsrichtlinien im Unternehmen massiv verändern.
Gegenwärtig investieren Unternehmen hohe Budgets, um gesetzlich vorgeschriebene Compliance-Audits zu absolvieren. Die Compliance-Abteilung wurde hierzu vom IT-Sicherheitsteam strikt getrennt. Dabei wurde jedoch vernachlässigt, dass auch die IT-Sicherheit und der IT-Betrieb von diesem Invest profitieren. So kann es nun passieren, dass ein Unternehmen zwar ein Audit erfolgreich absolviert, im täglichen Betrieb aber persönliche Daten verloren gehen. Denn ein Audit prüft in der Regel nur, ob bestimmte Prozesse vorhanden sind und ob die Beschreibung eines eingeführten Prozesses plausibel und sicher ist. Die praktische Überprüfung bleibt aus Kapazitätsgründen meist aus.
Die neue Richtlinie kann nun endlich dazu führen, dass IT-Sicherheitsprozesse tiefer in die Geschäftsprozesse integriert werden. Denn sie fordern Transparenz, eine Offenlegung und den Nachweis, ob, wann und wie Sicherheitsverstöße stattfinden. Und es folgen Konsequenzen bei Nichtbeachtung.
Die Beantwortung der Frage in Echtzeit “Wer hat im IT-System was getan” wird immer wichtiger. Auch wenn bisher niemand genau weiß, wie die künftige Definition von „schwerwiegende Sicherheitsverstöße“ lauten wird, auf die sich die neue Richtlinie bezieht. Unternehmen sollten sich darauf einrichten, dass es sich sowohl um die Art, wie auch um die Anzahl verloren gegangener privater Datensätze handeln könnte.
Die Forderung, Verstöße „so schnell wie möglich” zu melden, bedeutet im Grunde: „Sobald man von einem Sicherheitsverstoß erfährt“. Die Frage ist jedoch, wann und wer im Unternehmen zuerst informiert wird – der Systemadministrator, der IT-Leiter, der Datenschutzbeauftragte, die Geschäftsleitung oder vielleicht der Dienstleister, der die IT im Outsourcing betreut? Idealerweise erfahren alle zur selben Zeit davon – nämlich über Monitoring-Tools.