Bei Antivirus Doktor 2009 handelt es sich um Scareware oder Rogueware. Das sind Programme, die dem Anwender suggerieren, dass auf dem Rechner Schadsoftware oder Systemprobleme entdeckt worden sind und ihn anschließend dazu auffordern, eine kostenpflichtige Vollversion zu erwerben.
Betroffene Anwender sollten dieser Aufforderung mit äußerster Skepsis begegnen und sich bei der Herausgabe ihrer Kreditkarten-Informationen in Zurückhaltung üben.
Damit jedoch nicht genug: Beim Öffnen von mcaffe.de erwartet den Besucher noch eine weitere Abzock-Variante in Form einer Abo-Falle. Diese funktioniert folgendermaßen: Parallel zur oben geschilderten Link-Liste öffnet sich in einem weiteren Browserfenster die Web-Seite softwaresammler.de, auf der ein direkter Download der kostenlosen PDF-Software Adobe Reader 9 angepriesen wird.
Zum Download soll der Besucher der Web-Seite lediglich seine persönlichen Daten eingeben. Der Haken dabei: Mit dem Eingeben der persönlichen Daten schließt der Interessent nach Ansicht des Web-Seiten-Betreibers ein kostenpflichtiger Abo-Vertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren ab.
Pro Monat soll der User 8 Euro berappen, als insgesamt 192 Euro im Jahr. Ein stolzer Preis für ein Programm, das bei Adobe kostenlos zu haben ist. Beim Absenden des »Auftrags« soll der Anwender zudem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters akzeptieren, wodurch er nach Lesart des Anbieters auf sein Widerrufsrecht verzichtet.
Von wegen kostenlos: Arglose
Nutzer werden in eine Abo-
Falle gelockt. Sie erhalten dafür
Software, die sie kostenlos
von anderen Web-Seiten herun-
terladen können.
Ein derartiges Vertragskonstrukt dürfte insbesondere im Hinblick auf den Verzicht des Anwenders auf sein Widerrufsrecht juristisch gesehen auf wackeligen Füßen stehen und im Zweifelsfall nichtig sein. Gleichwohl scheuen sich Anbieter ähnlicher Abo-Fallen nicht, den Opfern, die auf eine derartige Masche hereingefallen sind, wenig später eine Rechnung über das angeblich geschlossene Abonnement zu präsentieren.
Anwender, die eine derartige Rechnung erhalten haben, sollten keinesfalls bezahlen und stattdessen die Rechnung und den angeblich geschlossenen Vertrag anfechten. Auch von dem daraufhin einsetzenden »Säbelrasselns« in Form von Mahnungen oder gar Inkasso-Drohungen sollte sich das Opfer nicht einschüchtern lassen.
Bisher wurde noch kein derartiger Fall bekannt, in dem ein Abo-Fallen-Anbieter einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirkt hätte. Eine Anlaufstelle für Empfänger von ungerechtfertigten Abo-Rechnungen sind die Verbraucherschutzzentralen, die Hilfestellung etwa in Form von Musterschreiben anbieten, mit denen gegen die Zahlungsaufforderung Widerspruch eingelegt werden kann.
Offensichtlich erfolgt durch den Domain-Händler Name Drive, der die Vertipper-Domain mcaffe.de »geparkt« und mit Sponsor-Links versehen hat, keine ausreichende Prüfung der Inhalte der verlinkten Seiten. Die Links sind zwar derzeit nicht mehr zugänglich; das liegt aber offenbar nicht daran, dass Name Drive sie entfernt hätte.
G-Datas Bitte, die Domains aus den Sponsored Links zu entfernen, wurde vom Support-Team als »nicht durchführbar« zurückgewiesen. Zum Pop-up mit einer Abo-Falle steht eine Rückmeldung noch aus. G-Data ist um eine kooperative Lösung mit Name Drive bemüht, aber auch rechtliche Schritte werden geprüft.
Der Grund: Auch G-Data wird in der Linkliste erwähnt. Das Unternehmen weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass es sich von einer Zusammenarbeit mit Name Drive distanziert und für die Schaltung von Links auf der Web-Seite mcaffe.de nicht verantwortlich ist.
Ralf Benzmüller, Leiter der G Data Security Labs, rät daher dringend zur Vorsicht: »Wer als Internet-Surfer auf einer solchen Werbeseite landet, sollte sie schleunigst wieder verlassen. Klicken Sie keinen der angebotenen Links an, geben Sie keine persönlichen Daten ein und kaufen Sie auf keinen Fall dort ein.«