Der Staat möchte endlich dieselben Spionagemöglichkeiten wie Cyberkriminelle haben. Dafür nimmt er die Verletzung der Persönlichkeitsrechte seiner Bürger in Kauf und riskiert eine Bruchlandung vor dem Bundesverfassungsgericht.
Mit einem Staatstrojaner sollen die deutschen Strafverfolger künftig auf die Jagd nach Terroristen und Verbrechern gehen können. Die hecken ihre Pläne längst nicht mehr am Telefon aus oder treffen sich konspirativ in Hinterzimmern, sondern nutzen – wie der Rest der Bevölkerung – vor allem Messenger-Dienste, Internet-Telefonie und gelegentlich E-Mail. Insbesondere die populären Messenger stellen die Behörden aber vor massive Probleme, weil sie inzwischen meist standardmäßig verschlüsselt sind und damit ein klassisches Mitlesen der Kommunikation unmöglich machen.
Nun hätte durchaus eine öffentliche Debatte darüber geführt werden können, ob die Strafverfolger daher weitreichendere Überwachungskompetenzen benötigen. Eine solche wollte die Bundesregierung aber offenbar vermeiden und boxte »Quellen-Telekommunikationsüberwachung« und »Onlinedurchsuchung« im Eiltempo durch den Bundestag – als kurzfristiges Anhängsel an anderen Gesetzen und in kleiner Runde. Das Problem: Das 2008 vom Bundesverfassungsgericht formulierte »Computergrundrecht« wurde einfach ignoriert – und sicherer wird der Alltag in der Bundesrepublik wahrscheinlich trotzdem nicht.