Obwohl Dashcams hierzulande nicht so weit verbreitet sind wie in UK, ist laut Stefan Zeltner von Nextbase ihr Marktpotenzial groß. Zudem eignen sie sich sowohl für den Privatgebrauch als auch für den Einsatz in Unternehmen – den Datenschutz natürlich berücksichtigt. Ein Interview mit Nextbase.
connect professional: Herr, Zeltner Für diejenigen Leser:innen, die mit der Thematik bisher nicht allzu viel Berührungspunkte hatten: Was genau ist eine Dashcam? Und wie verbreitet ist der Einsatz von Dashcams hierzulande?
Stefan Zeltner: Dashcams sind kleine Kameras, die an der Frontscheibe eines Autos angebracht werden. Ziel ist es, das Verkehrsgeschehen während der Fahrt aufzuzeichnen. Allerdings werden die Aufzeichnungen nicht ununterbrochen aufgenommen, sondern in einer Schleife. Das bedeutet, dass das Videomaterial immer wieder überschrieben wird, sobald die voreingestellte Ablaufzeit oder die Speicherkapazität erreicht ist. Das so entstandene Videomaterial dient Autofahrern und Autofahrerinnen im Falle eines Vor- oder Unfalls als Beweismittel, denn die Aufzeichnungen belegen zweifelsfrei, wer der Verursacher oder die Verursacherin eines Unfalls ist.
Während Dashcams in Großbritannien bereits seit vielen Jahren zum Straßenbild gehören, sind sie in Deutschland noch vergleichsweise neu. Das geht mit einer Entscheidung des Bundgesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2018 einher, die den Einsatz der Dashcams hierzulande grundsätzlich rechtlich ermöglicht hat. In Großbritannien ist der Anteil der Dashcams dementsprechend auch höher als in Deutschland. So sind in Großbritannien bereits in jedem vierten Fahrzeug Dashcams eingebaut und jährlich werden circa eine Million Kameras verkauft. In Deutschland nutzt ungefähr jeder zehnte Autofahrer eine Dashcam. Nichtsdestotrotz zählen Dashcams auch in Deutschland zu der am schnellsten wachsenden Produktgruppe im Bereich der Consumer Electronics.
„Gerade auch bei einem Unfall während der Arbeitszeit ist das Thema Aufklärung, insbesondere für die Berufsgenossenschaft, ein wichtiger Aspekt. Hier hilft eine Dashcam ungemein.“ |
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connect professional: Was sind typische Einsatzszenarien einer Dashcam?
Zeltner: Dashcams eignen sich gleichermaßen für den Privatgebrauch als auch für den Einsatz in Unternehmen. Die Kameras dienen nicht zur Unterhaltung und dürfen die Aufmerksamkeit und das Sichtfeld des Fahrers nicht beeinträchtigen. Vielmehr sollen sie das Verkehrsgeschehen dokumentieren und Fahrern und Fahrerinnen im Falle eines Unfalls als Beweismittel dienen. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn keine unabhängigen Zeugen zur Verfügung stehen und Aussage gegen Aussage steht. Nutzer können sich dadurch vor unrechtmäßigen Anschuldigungen schützen. Die Aufzeichnung können beispielsweise in einem Schadensfall der eigenen Versicherung als Beweis der eigenen Unschuld vorgelegt werden.
Das ist natürlich nicht nur für Privatpersonen von Relevanz, sondern stellt auch für Unternehmen einen großen Mehrwert dar. Gerade in Branchen, die über große Unternehmensflotten verfügen, wie beispielsweise Speditionen, stehen Unternehmen in der Verantwortung, sowohl die Flotte selbst als auch ihre Fahrer vor Schaden zu bewahren. Das betrifft einerseits den finanziellen Aspekt. Denn durch das Videomaterial ist der Unfallverursacher klar zu identifizieren. Somit können hohe Versicherungskosten und die Einstufung in eine höhere Schadenfreiheitsklasse vermieden werden. Unternehmer haben zudem eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Die Installation einer Dashcam schützt diesen vor falschen Anschuldigungen, bewahrt vor personenbezogenen Übergriffen und hilft gegebenenfalls bei der Aufklärung solcher Vorgänge.
Gerade auch bei einem Unfall während der Arbeitszeit ist das Thema Aufklärung, insbesondere für die Berufsgenossenschaft, ein wichtiger Aspekt. Hier hilft eine Dashcam ungemein. Eine Studie des Branchenverbands Bitkom1 hat zudem ergeben, dass Dashcams einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten. Dieser Auffassung waren 68 Prozent der Befragten. 59 Prozent der Umfrageteilnehmer waren zudem der Meinung, dass eine in ihrem Fahrzeug installierte Dashcam sie zu einer vorsichtigeren Fahrweise bewegt. Dashcam wirken sich also positiv auf das allgemeine Verkehrsgeschehen aus und sorgen so für mehr Sicherheit auf den Straßen.
„Bei der Nutzung einer Dashcam ist darauf zu achten, „dass die Kamera das Geschehen nur anlassbezogen aufzeichnet und Bildmaterial automatisch wieder löscht, sollte es zu keinem Vorfall kommen. Aus diesem Grund verwendet Nextbase das sogenannte Loop-Recording in seinen Dashcams.“ |
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connect professional: Wie ist der Einsatz einer Dashcam hierzulande datenschutzrechtlich geregelt?
Zeltner: Mit dem eingangs erwähnten BGH-Urteil vom Mai 20182 sind Aufzeichnungen im Straßenverkehr grundsätzlich erlaubt. Gleichzeitig wird in dem Urteil aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass permanente und anlasslose Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens nicht mit datenschutzrechtlichen Regelungen vereinbar sind. Das bedeutet, dass bei der Nutzung einer Dashcam darauf zu achten ist, dass die Kamera das Geschehen nur anlassbezogen aufzeichnet und Bildmaterial automatisch wieder löscht, sollte es zu keinem Vorfall kommen. Aus diesem Grund verwendet Nextbase das sogenannte Loop-Recording in seinen Dashcams. Hierbei werden nur kurze Videosequenzen aufgezeichnet und umgehend wieder überschrieben, sofern es zu keinem Un- oder Vorfall kommt. Erst wenn der integrierte G-Sensor eine Erschütterung, wie beispielsweise einen Aufprall oder ein starkes Abbremsen registriert, wird die Aufzeichnung dauerhaft gespeichert. Wichtig ist zu beachten, dass das Videomaterial nur als Beweismittel eigesetzt und nicht veröffentlicht oder online gestellt werdden darf, da sonst Persönlichkeitsrechte verletzt werden könnten.
Über Nextbase |
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Nextbase ist ein britisches Unternehmen für Verbrauchertechnologie und gilt als einer der weltweit größten Hersteller von Dashcams. Das 1999 gegründete Unternehmen war ursprünglich ein Hersteller von In-Car-Entertainment-Systemen wie tragbaren DVD-Playern und führte 2009 Dash Cams auf dem britischen Markt ein. |