Der Supreme Court in Washington hat in einem Urteil den Inhalt des Smartphones als besonders schützenswert beurteilt. Begründung: Es sei schon fast ein Merkmal der menschlichen Anatomie.
Ohne Durchsuchungsbefehl geht gar nichts mehr. Das entschied der Supreme Court in Washington in einem Urteil über die Auswertung von Handy-Daten durch die Polizei. In den USA ist dieser Urteilsspruch ein historischer Erfolg für den Datenschutz. Ausgangspunkt des Urteils war jeweils ein Fall in Kalifornien und Massachusetts. Beide Fälle beinhalteten das Recht auf Privatsphäre und die Notwendigkeit der Strafverfolgung.
In Kalifornien hatte die Polizei im Kofferraum eines angehaltenen Fahrzeugs Waffen gefunden und ohne Durchsuchungsbefehl das Smartphone des Fahrers durchsucht. Darin waren Fotos und Videos, die auf eine Mitgliedschaft in einer Gang und einer frühere Schießerei hinwiesen. Der Fahrer wurde am Ende zu 15 Jahren Haft verurteilt. Das Auto war ursprünglich wegen abgelaufener Nummernschilder gestoppt worden. Beim zweiten Fall in Massachusetts konnte die Polizei über die Ortung eines älteren Handy-Modells ein Drogenversteck und Waffen eines Verdächtigen entdecken.
Beide Male handelte die Polizei ohne gerichtlichen Durchsuchungsbefehl. Dies ist in Zukunft nicht mehr möglich. »Wir können nicht abstreiten, dass unsere heutige Entscheidung eine Auswirkung auf die Möglichkeiten des Gesetzes bei der Bekämpfung von Verbrechen hat«, schreibt der oberste Richter John Roberts in seiner Begründung, »aber die Privatsphäre hat ihren Preis«. Weiter erklärt Roberts, Smartphones seien »mittlerweile ein so allgegenwärtiger und eindringlicher Teil des täglichen Lebens, dass der sprichwörtliche Besucher vom Mars annehmen könnte, sie wären ein wichtiges Merkmal der menschlichen Anatomie«.
In Deutschland, wo dem Smartphone keine Bedeutung für die menschliche Anatomie zugesprochen wird, darf die Polizei schon seit Jahren keine Handy-Daten ohne gerichtlichen Durchsuchungsbefehl auswerten.