Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU muss die Rechtsgrundlage für den gegenseitigen Datenaustausch neu diskutiert werden. Veritas informiert über die aktuelle Situation und gibt Tipps zur Vermeidung von Compliance-Strafen.
Der Brexit, Großbritanniens Austritt aus der Europäischen Union, zieht einen Rattenschwanz an rechtlichen Konsequenzen mit. Darunter fällt auch die Frage nach der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Derzeit gilt für Unternehmen im Vereinigten Königreich eine Übergangsfrist, in der sie zusätzlich zu ihren geltenden Datenschutzgesetzen ein Datenschutzniveau nach Artikel 44 der DSGVO bieten müssen. Europäische Unternehmen, die personenbezogene Daten an britischen Standorten speichern, drohen Strafzahlungen, wenn diese zusätzlichen Anforderungen nicht erfüllt sind.
Die Europäische Kommission hat die britischen Datenschutzgesetze nach eingehender Prüfung für angemessen erklärt, weshalb zusätzliche Anforderungen nicht notwendig sind. So bieten die geltenden Regeln einen ausreichenden Schutz persönlicher Daten auf dem Niveau der EU. Allerdings müssen diesem Entwurf noch die EU-Mitgliedsstaaten zustimmen. Nach der Übergangsphase bis Juni 2021 ist der Datenaustausch zwischen der EU und Großbritannien wieder uneingeschränkt möglich.
Gerade bei Cloud-Diensten sowie im Wartungs- und Kundenservice setzen viele Unternehmen aus der EU auf britische Dienstleister. Das betrifft Unternehmen jeder Größe, von Großkonzernen über Mittelständler bis zu Start-ups. "Unter Umständen bleibt der Beschluss nicht lange wirksam", warnt Marc Ahlgrim, Digital Transformation Specialist Risk Mitigation and Compliance, GDPR bei Veritas. "Wie bei früheren Abkommen zu diesem Thema, zuletzt dem EU-US Privacy Shield und seinem Vorgänger Safe Harbor, besteht auch diesmal die Gefahr, dass NGOs vor den Europäischen Gerichtshof ziehen, um den Beschluss per Klage zu kippen." Nach Ansicht von DatenschützerInnen nimmt es Großbritannien mit der Sicherheit von Personendaten nicht sehr genau. Zudem gibt es keine Prüfung, wie gut Daten dort vor dem Zugriff von Geheimdiensten geschützt sind, da das Vereinigte Königreich Mitglied der Five-Eyes-Allianz ist.