Eine US-Bundesrichterin hat den Microblogging-Dienst Twitter dazu verurteilt, den Behörden die Daten von Wikileaks-Aktivisten offen zu legen. Datenschützer kündigten Berufung an, da neben den Email- und IP-Adressen auch Telefonnummern weitergegeben werden sollen.
Twitter muss den US-Behörden helfen, die Hintermänner und Abläufe der Wikileaks-Enthüllungen zu ermitteln. Das hat jetzt eine US-Bundesrichterin entschieden. Demnach soll der Microblogging-Dienst Daten wie die IP- und Email-Adressen der Wikileaks-Aktivisten an die behördlichen Ermittler übergeben.
Darüber hinaus sollen auch Teile der Kommunikation der Beteiligten offen gelegt, sowie weitere bekannte Daten wie Telefonnummern übergeben werden. Dazu gehört nach dem urteil der Richterin auch die Kommunikation von und mit dem mutmaßlichen Insider Bradley Manning, der Wikileaks besonders viele Dokumente und Informationen beschafft haben soll. Ähnliches hatte die Regierung bereits in den letzten Monaten gefordert, Twitter hatte die Auskünfte jedoch bisher verweigert.
Nach dem Urteil gab es weltweit heftige Proteste von Datenschützern und Bürgerrechtsorganisationen, die Anwälte der Angeklagten kündigten an, in Berufung zu gehen. Zusammen mit zwei Mitstreitern klagt die isländische Abgeordnete und Datenschutzexpertin Birgitta Jonsdottir gegen die US-Regierung, da sie in der Forderung nach einer Weitergabe der Daten einen Verstoß gegen das Recht auf Meinungsfreiheit und Privatsphäre sieht.