Fitness-Apps erheben viele sensible, personenbezogene Daten. Eine Untersuchung offenbart jetzt erhebliche Mängel beim Datenschutz.
Wer gerne den Überblick über seine sportlichen Aktivitäten behält oder effektivere Trainingsmethoden anwenden möchte, greift zu Fitness-Apps. Ein Test des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale NRW hat jetzt jedoch erhebliche Mängel bei der Datenverarbeitung der Unternehmen offengelegt. Im Rahmen der Untersuchung stellten zwölf Testpersonen einen Auskunftsantrag, nachdem sie das Wearable und die dazugehörige Fitness-App zuvor vier Wochen genutzt hatten. Auf ihre Nachfrage, wie Daten erhoben und verarbeitet werden, erhielten die Nutzer bei den meisten Anbietern keine oder nur unzureichende Informationen.
Lediglich drei der zwölf getesteten Anbieter legten eine angemessene Antwort über die Speicherung und Weitergabe der Daten vor. Dazu zählten der Anbieter A-Rival, der keine Nutzerdaten speichert sowie die Anbieter Polar und Withings, die die Fragen mit der Nennung abstrakter Datenkategorien beantworteten. Die anderen Anbietern reagierten gar nicht oder lediglich mit pauschalen Hinweisen zum Datenschutz. Die Verbraucherzentrale hat jetzt sechs der Anbieter abgemahnt, vier erklärten bereits, den fehlerhaften Umgang mit personenbezogenen Daten zu unterlassen.
Apple wurde von der Verbraucherzentrale verklagt. Nach ihrer Auffassung forderte Apple vom Nutzer Informationen zur Überprüfung der Identität, die über das erforderliche Maß hinausgingen. Nachdem diese Daten nicht weitergegeben wurden, teilte Apple mit, dass die Verifikation der Identität nicht möglich sei und verweigerte das Auskunftsersuchen.