Kontrollen auch für Aussteller-Events
- Verschärfte Sicherheitsmaßnahmen auf der Gamescom
- Kontrollen auch für Aussteller-Events
Ausstellende Unternehmen, die so genannte Walking Acts und Aktionen planen, bei denen Nachbildungen von Waffen oder waffenähnliche Gegenstände getragen werden oder diese beinhalten, müssen sie sie vorher beim Veranstalter anmelden. Nachbildungen von Waffen oder waffenähnliche Gegenstände werden vorab gekennzeichnet und dürfen das Messegelände danach nicht mehr verlassen. Sie müssen während der Messelaufzeit an den Ausstellerständen verwahrt werden. Der Walking Act darf die Kostümierung erst nach Kennzeichnung und damit entsprechend in den Messehallen vornehmen. Die Anmeldung kann vom achten bis 15. August 2016 in der Zeit von acht Uhr bis 17 Uhr, am 16. August in der Zeit von acht Uhr bis 15 Uh, im SEC Einsatzleiter-Büro (Eingang Nord) erfolgen. Nicht angemeldete Aktionen und nicht gekennzeichnete Nachbildungen von Waffen beziehungsweise waffenähnlichen Gegenständen sind nicht gestattet und werden vom Veranstalter aus dem Verkehr gezogen.
»Als Messegesellschaft und Veranstalter der Gamescom ist es unser Anspruch, die Rahmenbedingungen für die Messeteilnehmer bestmöglich zu gestalten und den Bedürfnissen unserer Gäste gerecht zu werden«, sagt Gerald Böse, Vorsitzender der Geschäftsführung der Koelnmesse GmbH. In diesen Tagen sei das Bedürfnis nach Sicherheit bei allen Beteiligten ein großes Thema. »Unser Ziel ist es, diesem Wunsch durch die Anpassung der Sicherheitsmaßnahmen gerecht zu werden und gleichzeitig die Gamescom in all ihren Facetten so wenig wie möglich einzuschränken«, so Böse. Man hoffe auf das Verständnis und die Unterstützung aller Gamescom-Teilnehmer.