CRN: Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die Unternehmen für den Abschluss einer Cyber-Versicherung erfüllen müssen?
Keppler: Ja, die gibt es. Häufig prüfen Versicherer das IT-System eines Unternehmens vor einem Vertragsschluss nicht auf Herz und Nieren, sondern geben nur bestimmte Mindestkriterien für die IT-Sicherheit vor. Herausforderung und Risiko ist allerdings, dass Versicherer oftmals nur fordern, dass Unternehmen ihre IT-Systeme auf einem ausreichenden Sicherheitsniveau halten müssen. Wie ein solches Niveau auszusehen hat, ist jedoch gerade in der sich stetig wandelnden IT-Landschaft kaum verlässlich zu definieren. Teilweise lassen international anerkannte Standards wiederum einen großen Umsetzungsspielraum zu, sodass häufig nur regelmäßige Zertifizierungen von Drittanbietern eine für beide Seiten verlässliche Grundlage bieten.
Jöster: Man muss sich vergegenwärtigen, dass die Cyber-Versicherung bislang ein Nischenprodukt war, jetzt aber viel Aufmerksamkeit erfährt. Da die Zahl der Cyber-Attacken stetig steigt, hat die Cyber-Versicherung das Potenzial, eine Standardversicherung für Unternehmen zu werden – wie etwa Feuer-, Haftpflicht- oder Produkthaftpflichtversicherungen. Wenn sich Cyber-Versicherungen am Markt als Standardabsicherung für Unternehmen durchsetzen, werden sie zusätzlich wesentlich dazu beitragen, solche Standards und Zertifikate zur IT-Sicherheit zu etablieren.
CRN: Welche Standards und rechtlichen Regelungen gibt es in Sachen IT-Sicherheit denn bereits?
Keppler: Neben den außergesetzlichen Standards, wie etwa der Normenreihe ISO2700 oder dem BSI-Grundschutz entdecken der deutsche und der europäische Gesetzgeber das Thema IT-Sicherheit langsam für sich. Mit den Verordnungen zu dem IT-Sicherheitsgesetz wurden erste rechtliche Detailregelungen in diesem Bereich geschaffen. Auch die neue Datenschutzgrundverordnung mit ihren Millionenbußgeldern enthält Regelungen zur IT-Sicherheit, jedoch wiederum nur sehr abstrakte.