Vorratsdatenspeicherung für Hansenet nicht vom Grundgesetz gedeckt

Weiter keine Auskünfte für die Justiz über Alice-Nutzung

2. November 2009, 15:46 Uhr | Werner Veith

Der Telekom-Anbieter und Service-Provider Hansenet will weiter keine Auskünfte über den Datenverkehr in seinen Netzen an Polizei oder Staatsanwaltschaft geben. Nun muss das Bundesverfassungsgericht ein Urteil zur Vorratsdatenspeicherung fällen.

Mit 2,3 Millionen DSL-Kunden sei die Telecom-Italia-Tochter die einzige große Telefongesellschaft, die sich weigere, den Behörden bei der Ermittlung von Straftaten im Netz zu helfen, berichtet die Wirtschaftswoche. Hansenet hält die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig.

Insgesamt scheiterten in Deutschland zwischen dem 1. März und dem 31. August nach Angaben des Magazins, die sich auf eine Studie des Bundesjustizministeriums beziehen, in rund 100 Fällen Auskunftsersuchen.

Alice im Wunder-DSL-Land

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Sie ist 21 Jahre jung und wohnt in Rom, also nur knapp 900 Kilometer von München entfernt. Und da München bekanntlich die nördlichste Stadt Italiens ist, darf der Wirt der Münchner Bar Harpers&Queens auf einen neuen Stammgast hoffen.

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