EU-Richtlinie

Bekämpfung von Geldwäsche

23. April 2018, 15:10 Uhr | Andreas Dumont
© Florian - Fotolia

Die umstrittene Geldwäscherichtlinie hat mit großer Mehrheit das EU-Parlament passiert – Datenschützer kritisieren Sammelwut.

Mit großer Mehrheit hat das Europäische Parlament die fünfte Reform der Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verabschiedet. Damit werden etwa Kryptowährungen wie der Bitcoin strenger reguliert. Börsen für Kryptowährungen sollen die Identität der Nutzer sowie deren Wallet-Adressen in einer zentralen Datenbank erfassen. Die Aufbewahrungspflichten von Transaktions-Belegen werden für Finanzinstitute deutlich ausgeweitet. Datenschützer bemängeln, dass damit eine unverhältnismäßige Vorratsdatenspeicherung einhergehe. Die Grenze für Bezahlungen mit anonymen Prepaid-Karten wird zudem auf 150 Euro gesenkt. Die EU-Mitglieder haben nun 18 Monate Zeit, die Richtlinie in nationalem Recht umzusetzen.


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