Mit der neuen Rückendeckung durch die Empfehlung des EuGH-Generalanwalts und einer Einstweiligen Verfügung des Betreibers von softwarebilliger.de gegen Microsoft, ist jetzt auch Preo zum Angriff übergegangen. Durch eine Feststellungsklage vor dem Landgericht Hamburg soll Microsoft von der aktuell gängigen Methode abgebracht werden, den Kunden der Preo und anderer Gebrauchtsoftwarehändler in Schreiben zu suggerieren, die Übertragung von Softwarelizenzen sei verboten, umso mehr wenn es sich um Volumenlizenzen handle. »Wir sind nicht mehr bereit, derartige Schreiben hinzunehmen, mit denen augenscheinlich Kunden verunsichert und der Handel mit Gebrauchtsoftwarelizenzen erschwert werden soll« so Vöge. Die aktuelle Empfehlung für den EuGH zeige, dass die Interpretation der großen Softwareunternehmen nun endlich nicht mehr die alleine gültige Richtgröße für den Handel mit gebrauchten Softwarepaketen sei.
Microsoft vertritt hingegen die Ansicht, man habe in den Schreiben an die Kunden diverser Software-Remarketer lediglich die eigene Meinung geäußert und wähnt sich somit in rechtlich nicht zu beanstandender Position. Dabei war es gerade erst im Fall der jüngsten Einstweiligen Verfügung durch die TYR Holding als Betreiber des Portals softwarebilliger.de um ähnliche Vorwürfe gegangen, wenn auch um noch ein Stück schwerwiegendere. Dort hatte Microsoft mehrfach öffentlich und gegenüber Kunden behauptet, der Händler vertreibe gefälschte Windows-Datenträger. Zwar wurden bei Beschlagnahmungen in der Vergangenheit einige vermeintliche Fälschungen mit eingepackt, allerdings hat bisher kein Gericht über die vermeintlichen Fälschungen entschieden. Besondere Brisanz erhält der Fall durch eine Charge mehrerer hunderttausend gebrauchter Recovery-CDs aus dem Hause HP, die möglicherweise nicht rechtmäßig produziert und in den Umlauf gebracht wurden.