Bundesgerichtshof-Entscheidung

Google: Keine Beleidigungen mit Autocomplete

14. Mai 2013, 17:46 Uhr | Stefan Adelmann
Googles Autocorrect kann nicht nur schmeichelhaft sein (Foto: Google)

Google ist in Zukunft dafür verantwortlich, was die Autocomplete-Funktion in der Suchleiste anzeigt. Bisher lief das Verfahren auf Basis eines Algorithmus rein automatisiert ab.

Google muss überwachen und filtern, was die Autocomplete-Funktion der weltweit meistgenutzten Suchmaschine in Deutschland anzeigt. Das hat das Bundesgerichtshof entschieden und bestimmt, dass die angezeigten Suchoptionen teilweise die Persönlichkeitswerte anderer verletzen können. Dies hat Google dementiert und immer wieder argumentiert, dass die Autocomplete-Funktion auf einem Algorithmus basiert, der die meistgesuchten Begriffe der Nutzer wiedergibt. Allerdings muss das Unternehmen nicht jede Suchoption einzeln prüfen. Das Gericht lehnte die Entscheidung an die Regelung von nutzergenerierten Inhalten an. Demnach muss Google nur auf konkrete Beschwerden von Nutzern reagieren.

Der Bundesgerichtshof entschied, nachdem ein Unternehmen gegen Google klagte. Demnach zeigte die Suchmaschine die Begriffe »Scientology« und »Betrug« bei der Autocomplete-Funktion in Verbindung mit dem Firmennamen an. Das Unternehmen sagte, dass es weder mit dem einen noch mit dem anderen etwas zu tun hätte.

Die Autocomplete-Funktion und ihre vermeintlich meinungsbildende Macht wurde besonders durch Bettina Wulff bekannt. Die Frau des ehemaligen Bundespräsidenten klagte gegen Google, da die Suchmaschine Worte wie »Prostituierte« und »Rotlichtmilieu« mit ihrem Namen in Verbindung brachte.


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