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Nach EU-Strafe

Grünes Licht für abgewandelte Android-Versionen

Autor: Lars Bube • 17.10.2018 • ca. 1:05 Min

Inhalt
  1. Google lässt Smartphone-Anbieter für Apps bezahlen
  2. Grünes Licht für abgewandelte Android-Versionen

Google schafft nun auch die Voraussetzung dafür, dass die Hersteller nicht nur Geräte mit Google-Diensten und gleichzeitig auch Technik mit abgewandelten Android-Versionen auf den Markt bringen können. Bisher mussten sie sich verpflichten, keine Android-Abwandlungen zu verkaufen, wenn sie Apps des Internet-Konzerns auf den Geräten haben wollen. Auch darin sah die Kommission unfairen Wettbewerb. So habe vor einigen Jahren Amazon sein abgewandeltes Android-System FireOS auch anderen Herstellern angeboten. Sie seien interessiert gewesen - hätten aber nicht zugegriffen, weil sie danach keine Geräte mit Google-Diensten mehr hätten anbieten können.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte den Konzern im Juli mit einer Rekordstrafe von 4,34 Milliarden Euro belegt. Android-Chef Hiroshi Lockheimer betonte in einem Blogeintrag, dass Google nach wie vor anderer Meinung sei und die Strafmaßnahmen der Kommission deswegen anfechte. Während der vergangene Woche eingereichte Widerspruch jahrelang durch die Gerichtsinstanzen gehen kann, muss Google die Forderungen der EU-Kommission nach einer Änderung des Geschäftsmodells in Europa schon jetzt umsetzen.

Google hatte bereits im Sommer durchblicken lassen, dass aus Sicht des Konzerns das kostenlose Angebot seiner Apps nur zu den bisherigen Konditionen wirtschaftlich war. Google verdient sein Geld vor allem mit Werbeeinnahmen im Umfeld der Web-Suche. Daher wollte der Konzern seine Apps wie Maps oder GMail nur in einem Umfeld platzieren, in dem auch diese Werbefinanzierung gesichert ist. Die Kommission hatte verfügt, dass die Einschränkungen wie die Zwangs-Bündelung der Google-Apps binnen 90 Tagen abgeschafft werden müssen - aber wie in solchen Fällen üblich dem Konzern überlassen, wie das umgesetzt wird.