Absichtliche Wettbewerbsverzerrung?
- »Keine gefälschte Software!«
- Absichtliche Wettbewerbsverzerrung?

Selbst wenn rechtlich zwischen allen Beteiligten und auch den Gerichten weiterhin strittig ist, ob und inwieweit der Handel mit solchen Recovery-OEM-Versionen rechtens ist, so muss doch festgehalten werden, dass alleine schon die Dimension des Falls der TYR eine völlig andere ist, als bei der vorhergehenden Shopmieterin. Darüber hinaus ist es verwunderlich, dass Microsoft von seinen OEM-Partnern wie HP, Dell und Co. (die bei diesen Versionen als Lizenzgeber auftreten) in den Umlauf gebrachte Datenträger so einfach als Fälschungen bezeichnet. Ebenso erstaunlich wie die Dreistigkeit dieser dem Gericht mehr als vorgreifenden Behauptung, es handle sich bei den beschlagnahmten Datenträgern um Fälschungen, ist die Tatsache, dass bei den Beschlagnahmungen selbst offensichtliche Originalware mitgenommen wurde.
Für die Gebrauchtsoftwarehändler steckt hinter dieser mehr als ruppigen Vorgehensweise jedenfalls klares Kalkül der unangefochtenen Marktmacht Microsoft. Durch die Beschlagnahmung ganzer Lagerbestände inklusive Original-Software schädige man den freien Handel unabhängig vom Ausgang der einzelnen Sach-Verfahren aufs heftigste. Man bedaure deshalb, dass Microsoft damit die Abkehr von einem gewissen Gentleman-Verhalten und gegenseitigem Respekt trotz aller Streitpunkte forciere. »Hier wird auf Betreiben von Microsoft der Versuch unternommen, das erfolgreiche Geschäftsmodell eines Händlers zu ruinieren. Ein Händler ohne Ware, kann nicht wirtschaftlich agieren«, fasst Ewaldt seine Wut zusammen.