Das Ende von Internet-Sperrfantasien

Online-Zugang darf nicht gekappt werden

28. Januar 2013, 12:23 Uhr | Elke von Rekowski
Laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs gehört das Internet in Deutschland zur Grundversorgung (Foto: Yuri Arcurs - Fotolia.com, Teaserfoto: arahan - Fotolia.com).

Ein Internetzugang gehört in Deutschland zur Grundversorgung. Mit diesem Urteil schiebt der Bundesgerichtshof auch der Idee einer Internetsperre einen Riegel vor. Ein Urteil, das der Verband der deutschen Internetwirtschaft begrüßt.

Denn eine solche Internetsperre, wie sie die Rechteverwertungsindustrie als Strafe für Urheberrechtsdelikte fordert, wäre vor dem Hintergrund des Urteils unzulässig. Laut dem Urteil des Bundesgerichtshofs wirkt sich ein Ausfall des Zugangs »auf die materiale Grundlage der Lebenshaltung signifikant aus«. Zudem ist das Internet nach Ansicht des Gerichts »ein die Lebensgestaltung … entscheidend mitprägendes Medium …, dessen Ausfall sich im Alltag signifikant bemerkbar macht.« Sowohl für berufliche wie auch für private Zwecke gilt das Internet dem höchsten deutschen Zivilgericht als unverzichtbar.

Das Urteil unterstreicht nach Ansicht des Verbandes die gesellschaftliche Verantwortung der deutschen Zugangsprovider. Oliver Süme, Vorstand für Politik, Recht und Regulierung bei eco, begrüßt das Urteil auch aus einem anderen Grund: »Damit dürfte der Plan von Musikindustrie und anderen Rechteverwertern, Urheberrechtsverstöße mit Internetentzug zu bestrafen, endgültig vom Tisch sein. Der Entzug der Grundlage für eine eigenwirtschaftliche Lebenshaltung wäre völlig unverhältnismäßig und rechtswidrig«. Der Richterspruch nimmt laut Süme jedoch auch die Internetwirtschaft selbst in die Pflicht: »Mit diesem höchstrichterlichen Urteil wird auch die hohe gesellschaftliche Bedeutung einer stabilen und sicheren Internetinfrastruktur bestätigt, die durch unsere Mitgliedsunternehmen bereitgestellt wird«. In diesem Zusammenhang betont Süme die Verantwortung der Politik, den lahmenden Breitbandausbau außerhalb der Ballungsräume zu fördern, um gerade wirtschaftlich schwächeren Regionen bessere Entwicklungschancen zu bieten.


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