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Juristisches Tauziehen um lukrativen Markt

Verunsicherung im Markt

Autor: Lars Bube • 13.9.2012 • ca. 1:30 Min

Während die Hersteller weiter nach neuen juristischen Gründen für Verbote suchen, indem sie sich etwa neben dem Urheber immer mehr auf das Markenrecht stützen, um die aus eigener Sicht verbotenen Verkäufe zu unterbinden, begannen die ersten Händler sich ernsthaft zu wehren und bis vor die höchsten Instanzen zu ziehen. »Die Verunsicherung der Kunden bekommen wir durchaus zu spüren, wenn Microsoft-Partner Behauptungen aufstellen wie ›Windows-NT wurde vor dem Jahr 2000 produziert und deswegen gilt hier das BGH-Urteil von 2000 nicht!‹ Dies führt immer wieder zu kritischen Nachfragen der Kundschaft«, berichtet Dirk Lynen, Geschäftsführer von 2ndSoft, der seit Jahren Kunden bis hin zum Dax-Unternehmen mit gebrauchter Software beliefert. Natürlich verliere man dadurch auch Geschäft, ergänzt Ewaldt.

Andererseits gab es auch Versuche, etwa über die Einführung der Microsoft Authorized Refurbisher MAR (siehe Interview), einen selbst kontrollierten Kanal einzuführen. Für Walter Gerner, Geschäftsführer des MAR GTR², steckt dahinter »ein semiprofessioneller Versuch, sich auch von diesem Kuchen ein Stück zu sichern«. Leider sei das Programm nicht komplett durchdacht und biete den MAR-Partnern nicht die Sicherheit, wie sie von Microsoft in deren Verträgen – teilweise sehr weich – formuliert seien. Konkrete Anfragen würden widersprüchlich beantwortet, eine Planungs- und Rechtsicherheit sei somit teilweise nicht gegeben, so Gerner, der fordert: »Microsoft müsste hier deutlich nachbessern, Hinweise hierzu werden bisher ignoriert.«

Besonders kritisch wurde die Auseinandersetzung nach einem Urteilsspruch des BGH vom Oktober 2011. Während die Händler aus dem Urteil herauslasen, dass der Handel von Echtheitszertifikaten (COA) getrennt von Datenträgern erlaubt sei, interpretierte Microsoft das Urteil als Verbot dieses Geschäftsmodells. Daraufhin begann Microsoft mit harten Geschützen gegen einige Gebrauchtsoftwarehändler zu schießen und warnte etwa deren Kunden in offenen Briefen und Pressemitteilungen vor der Gefahr, Fälschungen oder zumindest nicht rechtssichere Lizenzen zu erwerben. Einige Händler wehrten sich und konnten deshalb in den letzten Monaten mehrere Einstweilige Verfügungen und Unterlassungserklärungen erwirken, in denen Microsoft bestimmte Aussagen in Bezug auf die vermeintlich illegale Ware der Händler strafbewehrt verboten wurden. Auf der anderen Seite mussten auch einige Händler zusichern, keine illegale Ware mehr zu verkaufen.