Europäisches Machtwort
- Sicherheit für den Gebrauchtsoftware-Handel
- Verunsicherung im Markt
- Europäisches Machtwort
Seit der EuGH im Juli 2012 ein lang erwartetes Grundsatzurteil gefällt hat, in dem auch gleich Sonderfälle und bisherige Grauzonen wie Softwaredownloads mit abgehandelt werden, ist nun jedoch etwas Ruhe in der Branche eingekehrt. Im Streit zwischen Oracle und usedsoft (siehe Interview) stellten die obersten Richter überraschend unmissververständlich klar, dass der Erschöpfungsgrundsatz genauso für Downloadsoftware wie für solche mit Datenträger gilt, und ein Weiterverkauf damit rechtens ist. »Der EuGH zündete eine Bombe. Er las den Softwareherstellern die Leviten«, so der Rechtsexperte Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster gegenüber Computer Reseller News. Dass dieses Urteil in all seiner Klarheit dennoch von beiden Seiten begrüßt wird, bestätigte umgehend der Bitkom: »Wir begrüßen, dass der EuGH diese wichtige Grundsatzfrage zum Software-Markt zügig geklärt hat. Die bisherige Rechtsunsicherheit wird damit allmählich beendet.« Allerdings nicht ohne gleich nachzusetzen und einen strittigen Passus zu »Sammellizenzen« zu präsentieren. »Der Verkäufer darf laut EuGH allerdings keine Kopien der Software zurückbehalten oder so genannte Volumenlizenzen aufspalten«, so die Auslegung des Bitkom.
Während der Urteilsspruch an dieser Stelle auf manchen Seiten für Ratlosigkeit sorgt, sieht Boris Vöge, Chef von Preo und Vorstand des Interessenverbandes Eureas, dahinter gegenüber www.connect/channel.de