Valve akzeptiert AGB-Verweigerung
Der Spieleanbieter Valve hat dem Druck der Verbraucherzentrale im Streit um AGB-Änderungen vorerst nachgegeben.

Als Betreiber der Spieleplattform Steam hat der Betreiber Valve jetzt auf den erhöhten Druck durch den deutschen Verbraucherschutz reagiert. Bereits im Herbst hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) gegen die bei Steam übliche Praxis geklagt, dass Spieler neue AGBs der Plattform akzeptieren müssen, um weiterhin ihre bereits gekauften Titel nutzen zu können. Jetzt hat Valve diesen Mechanismus nach eigenen Angaben geändert, so dass die Weiternutzung vorhandener Spiele auch ohne die neuen AGBs möglich wird. Welche Einschränkungen das für die betroffenen Spieler mit sich bringt ist nicht bekannt. Denkbar wäre etwa, dass sie die Online-Funktionen von Steam für die Games nicht mehr nutzen können, solange die neuen AGBs nicht akzeptiert wurden.
Bei einem anderen Streitthema zeigt sich Valve allerdings weiter stur. Obwohl der Europäische Gerichtshof im vergangenen Jahr klar festgestellt hatte, dass auch per Download gekaufte Software weiterveräußert werden darf, verweigert Valve den Steam-Nutzern diese Möglichkeit hartnäckig. Zwar wird die Weitergabe der Spiele an sich theoretisch nicht unterbunden. Allerdings gibt Valve in den AGBs vor, dass die Spieler-Accounts nicht weiterverkauft werden dürfen, an welche die Spiele fest gebunden sind. Somit ist eine Weitergabe faktisch unmöglich. »Valve hält nach wie vor an seinem Geschäftsmodell fest und verbietet in seinen Nutzungsbedingungen die Übertragung des Accounts an Dritte. Das hat zur Folge, dass zwar das gekaufte Spiel weiter gegeben oder verkauft werden kann, aber nicht der zwingend dazu gehörende Account, der für die Nutzung des Spiels unerlässlich ist«, so der VZBV, der inzwischen Klage gegen diese Praxis eingereicht hat.