Windows 10 als »Zwangsdownload«

Verbraucherzentrale mahnt Microsoft ab

17. Dezember 2015, 10:46 Uhr | Peter Tischer
© Microsoft

Für Windows 10 wird eine Installationsdatei auf dem Rechner der Nutzer abgelegt – ohne deren Zustimmung. Deshalb gehen Verbraucherschützer nun gerichtlich gegen Microsoft vor.

Für die neueste Windows-Version konnte Microsoft bis jetzt vor allem gute Kritiken entgegennehmen. Jetzt kommt eine Mahnung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hinzu. Die Verbraucherschützer stoßen sich an dem Installationspaket in Höhe von sechs GByte, das auch auf der Festplatte der Nutzer abgelegt wurde, wenn diese Windows 10 nicht »reservieren« wollten (CRN berichtete). Die Verbraucherzentrale bezeichnet das Installationspaket deshalb als »Zwangsdownload« und geht rechtlich dagegen vor.

Seit mehreren Wochen beschweren sich Nutzer bei den Verbraucherschützern über die ungewollte Installationsdatei. Die Nutzer würden erst nach dem Download gefragt, ob sie einer Installation zustimmten oder nicht. Für die Verbraucherzentrale stellt das Vorgehen von Microsoft eine unzumutbare Belästigung dar, da Nutzer sich nach dem Download aktiv um eine Beseitigung der aufgedrängten Installationsdateien bemühen müssten. Die Installationsdatei wird vor allem dann problematisch, wenn aufgrund kleiner aber schneller SSDs sowieso schon wenig Speicherplatz zur Verfügung steht. Auch bei Internetanschlüssen, die nur ein bestimmtes Datenvolumen im Monat zulassen, kann die Installationsdatei für den Verbraucher zu Problemen führen.

Bisher habe sich Microsoft geweigert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Deshalb kündigen die Verbraucherschützer an, das Vorgehen des Konzerns einer gerichtlichen Prüfung unterziehen zu wollen.


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