Rauchwarnmelder-Pflicht: Rheinland-Pfalz ist das erste Bundesland, das den Einsatz von Rauchwarnmeldern für den privaten Wohnbereich sowohl für Neu- als auch für Bestandsbauten verpflichtend vorschreibt. Ab dem 12. Juli 2012 müssen die Lebensretter dort in Fluren sowie in Schlaf- und Kinderzimmern installiert sein. Sind die Rauchmelder im Brandfall nicht betriebsbereit, haftet der Eigentümer der Immobilie.