Vorsicht bei Bitraten-Limitierung
- 4K Ultra HD - höher, schneller, weiter mit Schattenseiten?
- Vorsicht bei Bitraten-Limitierung
Der maximale Datendurchsatz sollte sich an den Peak-Bitraten orientieren und wird oft mit der zwei- bis dreifachen Durchschnittsrate angenommen, je nach zu erwartender Szenenkomplexität. In der IP-Branche kommen vorzugsweise Bitraten-Limitationen zum Einsatz – sogenannte Maximum Bitrates (MBR) oder auch die konstanten Bitrates (CBR). Hierbei gibt man der Kamera eine Obergrenze vor, die idealerweise nicht überschritten werden soll. Eine ganze Reihe Hersteller liefert Kameras mit per Default limitierten Bitraten aus. Und manche gehen bei 4K-Kameras sogar mit Limits von sechs MBit/s oder sogar noch weniger ins Rennen.
Die niedrigen Default-Werte sind für Hersteller durchaus vorteilhaft. Es beginnt in der Kamera selbst: Begrenzte Bitraten reduzieren die Anforderungen an Puffspeicher. Weniger Speicher in der Kamera reduziert den Hardwarepreis und ermöglicht es, günstigere Kameras zu bauen. Im Network Video Recorder (NVR) können weniger und günstigere Festplatten eingesetzt werden – bei einer höheren Anzahl angeschlossener Kamerakanäle. Dies sieht auf den ersten Blick im Datenblatt verlockend aus. Und der Laie ist meist nicht in der Lage, die Komplexität der Thematik zu erkennen: Eine niedrige Bitrate ist nur durch eine höhere Kompression oder das Verwerfen von Frames zu erreichen. Einen magischen Kompressionsalgorithmus gibt es leider nicht. Insbesondere in stark bewegten Szenen wird bei niedrigen Limits die Kamera notgedrungen die Kompression erhöhen und damit potenziell forensisch relevante Bilddetails verwerfen. Oder anders formuliert: Die Kamera sieht zwar alle Details, opfert sie dann aber wieder der maximalen Bitrate. Und sechs MBit/s für eine 4K-Kamera sind schon bei mittleren Bildwiederholraten äußerst knapp bemessen. Leidtragender ist im Nachhinein der Ermittler, der im Ernstfall statt der theoretisch möglichen Detailvielfalt nur vage Informationen bekommt.
Aus diesem Umstand resultiert die Verallgemeinerung, dass 4K-Kameras oftmals nur den Detailgrad einer 1080p-Kamera oder sogar schlechter liefern. Ursache ist im Regelfall die stärker ins Gewicht fallende Komprimierung im Zusammenspiel mit Bitraten-Limitationen. Richtig angewendet bringen hochauflösende Kameras durchaus viele Vorteile. Pauschal gilt aber immer noch die Faustregel: Je höher die Auflösung, desto geringer fällt die Lichtempfindlichkeit aus. Allerdings wird ein versierter Facherrichter ohnehin auf den Umstand der Notwendigkeit einer guten Beleuchtung hinweisen.
Die limitierte Bitrate sollte man immer im Blick haben. Unsachgemäßer Einsatz und zu geringe Default-Werte machen im Ernstfall die Ermittlungsarbeit unnötig schwerer oder gar unmöglich, denn die Kamera komprimiert besonders dann, wenn sich der Bildinhalt sehr stark ändert und die Bandbreitenbegrenzung deutlich überschritten wird. Im Idealfall limitiert man die Bitraten gar nicht, der forensische Wert sollte im Vordergrund stehen, ansonsten führt man den technischen Aufwand schnell ad absurdum.
Timo Sachse ist Product Analyst EMEA bei Axis Communications.