Die Planung von Sicherheitsanlagen
Geht es dem Architekten eher um die künstlerische Gestaltung, treiben den Integrator bei der Planung und Durchführung von Bauprojekten praktische Fragen in punkto Personensicherheit rund um das Gebäude oder behördliche Bestimmungen um, während für den Auftraggeber Skalierbarkeit, Investitions- und Zukunftssicherheit zählen. Dann wäre da noch der Spagat zwischen Unauffälligkeit im Raumdesign und der maximalen Ausschöpfung des Leistungsspektrums. Herausforderungen, denen man nur mit einer durchdachten Planung begegnen kann.
- Die Planung von Sicherheitsanlagen
- Weitere Schritte
Schritt 1: Die Risikoanalyse
Die Voraussetzung für die Planung und Installation eines Sicherheitssystems für ein Bauprojekt ist die Risikoanalyse. Jedes Gebäude trägt ein bestimmtes, individuelles Risiko, das es zu untersuchen gilt. Dabei geht es beispielsweise darum, abzuschätzen, wie lange ein Eindringling braucht, um in das Gebäude hineinzukommen und welche Zutrittskontrollen beziehungsweise Barrieren er zu überwinden hat. Anhand der Analyse werden die Schwerpunkte für die Sicherheitstechnik gesetzt und die Präventionsmaßnahmen abgestimmt.
Schritt 2: Orientierung an Normen
Im Vergleich zu technischen Anforderungen wie Brandschutz, Hochspannung, Niederspannung oder Klimatechnik ist die Überwachungstechnik relativ komplex. Generell gilt: Je höher der Sicherheitsgrad des Bauprojekts eingestuft ist, desto aufwändiger ist die Planung des Sicherheitssystems.
Essenzielle Hilfe bietet die DIN EN 50132-7, die den Integrator maßgeblich bei der Planung der Gebäudesicherheit mit Fokus auf Videoüberwachung unterstützt. Die Norm „Alarmanlagen – CCTV – Überwachungsanlagen für Sicherungsanwendungen – Teil 7: Anwendungsregeln“ gibt Empfehlungen zur Auswahl, Planung, Installation sowie Inbetriebnahme und Wartung von CCTV-Anlagen. Ziel ist es, die Errichter und Planer bei der Festlegung der geeigneten Anlagenteile zu unterstützen. Hierbei wird auch erstmals im Speziellen auf die Anforderungen von IP-Videosystemen eingegangen. Die DIN EN 50132-7 deckt bei den Videoüberwachungsanlagen alle Bereiche – von der ersten Planungsphase bis hin zum Betrieb – alles ab.
Schritt 3: Berücksichtigung der möglichen Integration anderer Bereiche
Bei der Planung eines Sicherheitssystems ist es ratsam, auch zukünftige Entwicklungen im Blick zu haben. Wie wird sich die Mitarbeiterzahl verändern? Welche Bereiche müssen auch in Zukunft besonders geschützt werden, beispielsweise durch Zugangsbeschränkungen? Digitale Technologien bieten prinzipiell unzählige Möglichkeiten zur Integration weiterer Systeme, wie etwa Einbruchmelde- und Brandmeldesysteme in einheitliche, bedienungs- und benutzerfreundliche Systeme.
Ein Beispiel aus der Welt der physischen Zutrittskontrolle: Da IP-basierte Zutrittskontrolleinheiten mit offener API (Application-Programming-Interface) eine integrationsfreundliche, offene Plattform darstellen, können mehrere Arten von Software parallel laufen.
Ein Beispiel ist eine mit flexiblen Funktionen ausgestattete Zutrittskontrollsoftware. Videoverwaltungssoftware lässt die zusätzliche, einfache Integration von Türgeräten und Netzwerk-Videokameras für eine bessere Bedienbarkeit und mehr Sicherheit zu. Mit der Videoverwaltungssoftware können relevante Ereignisse der Zutrittskontrolle automatisch aufgezeichnet werden: beispielsweise dann, wenn der Zutritt durch eine Tür verweigert, eine ungültige Karte verwendet wird, oder wenn eine Person versucht, eine Tür gewaltsam zu öffnen. Darüber hinaus kann eine ganze Palette an verschiedenen Sicherheitssystemen – wie Video, Zutrittskontrolle, Einbruch- und Brandmeldungen – über eine Benutzerschnittstelle verwaltet werden.
Weitere Szenarien sind durchaus denkbar, wie zum Beispiel die Integration in das Facility-Management, wodurch Beleuchtung und Klimatisierung in einem Raum eingeschaltet werden, sobald die Mitarbeiter das Gebäude betreten oder verlassen.