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Cloud

So gelingt der Einstieg ins Cloud-Geschäft

Die Cloud wirbelt das Geschäftsmodell der Reseller durcheinander. Das neue IT-Sourcing-Verhalten von Unternehmen stellt sie vor neue Herausforderungen: Wie lassen sich die Services anpassen? Und was ist beim Handel mit Cloud-Services zu beachten?

Autor:Christof Bock, Deutsche Börse Cloud Exchange • 13.1.2016 • ca. 2:55 Min

© olly - fotolia
Inhalt
  1. So gelingt der Einstieg ins Cloud-Geschäft
  2. Die Vertragstypen im Cloud-Markt

Der Erfolg der Cloud hat in der Unternehmenswelt eine neue Ära eingeläutet, und auch in der ITK-Branche selbst hat infolgedessen ein Umbruch stattgefunden. Immer mehr Prozesse und Technologien basieren auf virtualisierten Infrastrukturen und wandern in die Cloud. Diese Entwicklung spiegelt sich unter anderem in den Zahlen der Research-Spezialisten von IDC wider: Demnach sollen die Ausgaben in traditionelle IT-Infrastruktur bis 2019 jährlich um 1,7 Prozent zurückgehen, während die Investitionen in Public-Cloud-Angebote um 16,3 Prozent steigen. Ein solcher Trend setzt Reseller unter Zugzwang, denn sie müssen auf die schwindenden Absatzzahlen, insbesondere im Hardware-Segment, reagieren. Ohne die Cloud im Portfolio werden es Reseller in Zukunft schwer haben. Vor allem größere Reseller und Systemhäuser haben das erkannt und sich angepasst. Mittlerweile bieten Cloud-Provider direkt auf Reseller zugeschnittene Service-Pakete an.

Allerdings bringt der Einstieg ins Cloud-Geschäft auch in vertraglicher Hinsicht neue Anforderungen an Sicherheit und Verfügbarkeit der Services mit sich. Diese ergeben sich vor allem aus der Rolle des Resellers, denn er befindet sich zwischen dem Cloud-Provider und dem Cloud-Nutzer. Als Lösungsanbieter steht er gegenüber seinen Kunden für Qualität und Sicherheit der Cloud-Services in der Verantwortung. Das sorgt gerade bei kleineren Resellern ohne eigene Rechtsabteilung für Bedenken. Dabei ist ihnen schon geholfen, wenn sie bereits bei der Auswahl ihrer Cloud-Provider die wichtigsten Eckpunkte wie Datenschutz, Verfügbarkeiten oder die geografische Lage der Rechenzentren abstecken. Das lässt sich am besten über klar definierte Standards regeln.

Drei Wege in die Cloud

Dabei gibt es drei Herangehensweisen: Einerseits haben Reseller die Möglichkeit, sich auf ihre altbewährten Partner zu verlassen. Der Schritt von einem Microsoft-Reseller hin zu einem Anbieter von „Microsoft Azure“ ist strategisch naheliegend. Das gleiche gilt für andere große Hersteller wie IBM oder HP, die traditionell Reseller-Partner sind und neben dem klassischen Geschäft auch eigene Cloud-Services anbieten. Bei langjährigen Partnerschaften und solchen in der Regel proprietären Systemen stehen meist ein umfangreicherer Service-Support und mehr Sicherheit durch ineinander abgestimmte Systembausteine im Vordergrund. Gleichzeitig limitieren diese geschlossenen Lösungen Reseller durch ihre Abhängigkeit zum Hersteller. Das schränkt ihre Flexibilität gegenüber den Kunden ein, speziell wenn deren Infrastruktur auf einen anderen Anbieter ausgerichtet ist. Andererseits gibt es durch maximal standardisierte Komponenten relativ leicht zu integrierende Cloud-Dienste, wie beispielsweise die „Amazon Web Services“. Dabei sind kundenspezifische Anpassungen meist nicht einfach umzusetzen. Hinzu kommt bei US-amerikanischen Anbietern immer ein Restrisiko hinsichtlich des Datenschutzes durch den Zugriff von US-Behörden auf die Server – selbst mit Standort Deutschland.

Auf der Suche nach Alternativen

Wollen Reseller weder den einen noch den anderen Weg gehen, gilt es, nach neuen Alternativen Ausschau zu halten. Hier rücken die verstärkt aufkommenden Cloud-Marktplätze in den Fokus. Diese profitieren von der Entwicklung der Cloud zur Commodity und fungieren gleichzeitig als Treiber. Denn auf den Plattformen geben sie den Providern Standards für den Handel mit Cloud-Ressourcen vor – mit dem Hintergrund, nicht nur Mindestansprüche an die Sicherheit, sondern auch an die Qualität der Services zu gewährleisten. Beziehen Reseller Cloud-Dienste über solche Marktplätze, sind die dort angebotenen Services im besten Fall schon auf entsprechende leistungs- und datenschutzrechtliche Aspekte hin geprüft. Auf dem herstellerunabhängigen Marktplatz der Deutschen Börse Cloud Exchange beispielsweise durchlaufen Provider ein spezielles, mit dem TÜV Rheinland ausgearbeitetes Assessment. Es umfasst Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) als auch des Sicherheitsstandards ISO 27001 und orientiert sich am IT-Grundschutz des BSI. Überdies steht nicht nur die Sicherheit im Fokus, sondern auch die Qualität des Cloud-Services. Auf Basis dieser Überprüfung schlüsselt die DBCE auf dem Marktplatz die Governing-Region der Cloud-Provider auf. Reseller sehen daher, in welchem Land sich die Rechenzentren des Anbieters befinden und welchem Gerichtsstand er unterliegt. Hat ein Kunde diesbezüglich spezielle Anforderungen, ist er in der Lage, diese garantiert zu bedienen. Alle wesentlichen Bedingungen für den Vertragsabschluss sind so vom Marktplatz-Betreiber bereits kontrolliert und transparent dargestellt. Wichtig ist auf technologischer Ebene zu betrachten, dass über den Marktplatz entsprechende APIs zur Verfügung stehen, um eine reibungslose Nutzung der Cloud-Services zu ermöglichen. Gerade herstellerunabhängige Cloud-Marktplätze bieten zudem die Option, Preise einzelner Cloud-Provider miteinander zu vergleichen.

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