Kommentar: Arbeitgeber als Spion

Vertrauensfrage BYOD

9. April 2013, 16:49 Uhr | Mathias Hein, freier Consultant in Neuburg an der Donau

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

BYOD ist eine Vertrauensfrage

Die verantwortlichen Personen in den Unternehmen verstehen in den meisten Fällen die Sorgen der Anwender und versuchen diese in BYOD-Nutzungsbedingungen zu berücksichtigen. Trotzdem sind viele Geschäftsführer der Meinung, dass persönliche Daten auf einem BYOD-Smartphone - genauso wie auf allen Arbeitsgeräten wie Desktop oder Laptop - nichts zu suchen haben. Aus ihrer Sicht haben die Unternehmer sogar Recht, denn das Unternehmen (und somit der Geschäftsführer persönlich) haftet bei rechtlichen Problemen. Somit steht die Privatsphäre auf wackligen Füßen und kann jederzeit aus Compliance- und Haftungsgründen ausgehebelt werden. Es gilt das Recht des Stärkeren und im Fall von BYOD gehen die Unternehmensinteressen den Befindlichkeiten der Anwender vor.

Beispielsweise hat einer der großen Distributoren hierzulande in den vergangenen Monaten einen aggressiven BYOD-Smartphone-Rollout vorbereitet. Während dieser Zeit hat der zuständige Projektleiter unzählige Stunden in Gesprächen mit der Personal-, der Finanz- und der Rechtsabteilung verbracht und das Themenfeld „Privatsphäre“ von Smartphones rauf und runter dekliniert. Die Rechtsabteilung übernahm dabei fast selbstverständlich die Rolle des Big Brothers. Mit Hinweis auf das geltende Recht wurden die Regeln immer zu Ungunsten der Nutzer ausgelegt. Denn aus Unternehmenssicht bleibt überwiegend die These: Persönliche Daten sind wie Giftmüll und sollten vom Unternehmen niemals berührt werden.

An der Frage der Privatsphäre drohen immer noch die meisten BYOD-Projekte zu scheitern. BYOD bleibt nach wie vor eine Vertrauensfrage.

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