Die Deutsche Umwelthilfe wirft Apple vor, gegen die neue Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten zu verstoßen. Ein Rechtsverfahren ist eingeleitet.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wirft Apple vor, gegen die gesetzliche Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten zu verstoßen. Die Organisation teilte am 22. September 2016 mit, dass Apple Elektrokleingeräte nur bei einem Neukauf zurücknehme. Das hätten Testbesuche belegt. Eigentlich verpflichtet das Gesetz den Handel, Geräte wie Taschenrechner, Föhns oder Radiowecker generell zurückzunehmen. Laut der DUH begründeten Apple-Mitarbeiter die Verweigerung mit den Worten »Wir sind Apple« und verwiesen in diesem Zusammenhang auf bekannte Handelsketten wie Media Markt oder Saturn. Nach Auffassung der DUH versucht der Elektronikkonzern, sich seinen gesetzlichen Verpflichtungen zu entziehen und die Verantwortung auf andere Marktteilnehmer abzuwälzen.
Die neue Rücknahmeverpflichtung gilt seit dem 24.Juli 2016 (CRN berichtete). Das neue Gesetz soll die Menge an eingesammelten Elektroschrott erhöhen, um mehr Altgeräte wieder recyclen zu können. Mit dem Gesetz sollen die durchgehend zu niedrigen Sammelmengen von Schrott erhöht werden. Verbraucher haben nun deshalb das Recht, alte Elektro- und Elektronikgeräte im Handel zurückzugeben. Bereits im August veröffentlichte die DUH das Ergebnis einer Untersuchung des Rücknahmeverhaltens von 45 Unternehmen. Verbraucher machten daraufhin die Organisation auf Verstöße von Apple aufmerksam. Diese bestätigten sich bei Testbesuchen der DUH.