Ein Berufungsgremium der Welthandelsorganisation (WTO) hat festgestellt: Chinas Exportbeschränkungen für seltene Erden sowie Wolfram und Molybdän verstoßen gegen die WTO-Regeln.
Im Streit mit China um Exportbeschränkungen für die beispielsweise in der Hightech-, Auto- und Stahlindustrie eingesetzten Rohstoffe hatten die Europäische Union, die USA und Japan die Welthandelsorganisation angerufen.
EU-Handelskommissar Karel De Gucht bezeichnete die Entscheidung als weiteren Etappensieg der EU in ihren Bemühungen um einen fairen Zugang zu Rohstoffen, die ihre Industrie dringend benötige. "Dieses Urteil ist ein klares Signal, dass Exportbeschränkungen nicht dazu dienen dürfen, die heimische Industrie auf Kosten ausländischer Mitbewerber zu schützen oder zu bevorzugen. Ich bin zuversichtlich, dass China seine Ausfuhrregelungen nun zügig mit den internationalen Regeln in Einklang bringen wird, wie bereits nach dem ersten WTO-Urteil zu anderen Rohstoffen", so der Handelskommissar.
Im vorliegenden Fall geht es um mehrere seltene Erden sowie Wolfram und Molybdän. Sie haben ein breites Anwendungsspektrum: Hightech-Produkte, "grüne" Produkte, Kfz-Herstellung, Maschinenbau, Chemie, Stahlerzeugung und Nichteisenmetall-Industrie. China hatte versucht, seine Exportbeschränkungen für seltene Erden als Bestandteil seiner Umweltschutz- und erhaltungspolitik darzustellen. Doch die WTO-Entscheidung ist eindeutig: Ausfuhrbeschränkungen können nicht mit der Begründung verhängt werden, knappe natürliche Ressourcen zu erhalten, wenn die Nutzung ein und desselben Rohstoffs im Inland gleichzeitig keinerlei Beschränkung zu ebendiesem Zweck unterliegt.