Prozess gegen Telekom

Telekom: Urteil über Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung gefallen

14. Oktober 2010, 12:24 Uhr | Markus Reuter
Netzausbau der Telekom: Wettbewerber behindert

Der Europäische Gerichtshof hat heute nach einem langjährigen Rechtsstreit eine wichtige Entscheidung zugunsten der Wettbewerber getroffen: Hat die Deutsche Telekom ihre Wettbewerber rechtswidrig behindert?

Diesen Sachverhalt hat der Europäische Gerichtshof nun bestätigt und damit die seit dem Jahr 1999 laufende Verfahrens- und Prozessgeschichte endgültig abgeschlossen, so der BREKO (Bundesverband Breitbandkommunikation)

Mit der Zurückweisung der Rechtsmittel der Deutschen Telekom wird die von der EU-Kommission im Jahre 2003 gegen die Deutsche Telekom verhängte Geldbuße in Höhe von 12,6 Millionen Euro rechtskräftig. Grund für die Geldbuße war eine durch die EU-Kommission festgestellte missbräuchliche Preis-Kosten-Schere zwischen Endkundenpreisen und Vorleistungsentgelten in den Jahren 1998 bis 2003. Die Deutsche Telekom hat demnach in dieser Zeit von ihren Wettbewerbern zu hohe Entgelte verlangt.

„Trotz der langen Verfahrensdauer begrüßt der BREKO das Urteil des Europäischen Gerichtshofs und sieht sich und seine Arbeit, für faire Wettbewerbsbedingungen in einem liberalisierten Telekommunikationsmarkt einzutreten, bestätigt“, erklärt BREKO-Geschäftsführer Stephan Albers.


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Matchmaker+