Der High-Tech-Verband Bitkom erinnert daran, dass bis zum 1. Januar 2009 alle Schnurlostelefone auf Basis der Standards CT1+ und CT2 außer Betrieb zu nehmen sind. Um drohende Kosten zu vermeiden, gibt der Verband Tipps, woran diese noch immer weit verbreiteten Geräte zu erkennen sind.
Dass »Telephone« früher einmal kabelgebunden waren, wird wohl mancher Teenager kaum glauben können. Denn heute gehören selbst die ersten Schnurlosgeräte, die auf den Standards CT1+ und CT2 aufsetzen, zum (ur)alten Eisen. Das »CT« steht übrigens für »Cordless Telephone«.
Ab dem 1. Januar 2009 gehören CT-Geräte endgültig ins Museum, zumindest in Deutschland. Denn dann läuft die befristete Zuteilung der Frequenzen aus, die anderen Aufgabengebieten zur Verfügung gestellt werden. Wer nach dem 1. Januar ein analoges CT1+- oder ein digitales CT2-Telefon zu Hause oder im Büro verwendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Daher erinnert der IT- und Telekommunikations-Branchenverband Bitkom daran, die entsprechenden Telefone noch in diesem Jahr auszumustern.
Nicht betroffen sind Telefone, die den DECT-Standard (1880 bis 1900 MHz) nutzen. Da jedoch auf den Geräten meist nicht vermerkt sei, nach welchem Standard sie arbeiten, empfiehlt der Bitkom, zunächst in die Bedienungsanleitung des schnurlosen Telefons zu schauen. Dort könnte sich ein Hinweis auf CT1+, CT2 oder einen der Frequenzbereiche 885 bis 887 MHz, 930 bis 932 oder 864 bis 868 MHz finden.
Bei fehlenden Angaben oder Handbüchern hilft oft die Internetseite des Herstellers weiter. Wenn auch das zu keinem Ergebnis führt, bleibt nur ein Test. Dafür müssen sich die Nutzer bei einem Testgespräch immer weiter von der Basisstation entfernen. Bei analogen CT1+-Geräten reißt die Verbindung nicht schlagartig ab, sondern die Gesprächsverbindung wird durch ein zunehmendes Rauschen überlagert.
Bei digitalen Schnurlostelefonen hingegen – etwa nach dem DECT-Standard – bleibt das Rauschen praktisch konstant. Mit wachsender Entfernung zur Basisstation kommt es aber zu abrupten Aussetzern. Der Gesprächspartner klingt abgehackt, ähnlich wie bei schlechten Verbindungen beim Handy.
Wichtig: Im Freien kann die Reichweite sowohl der digitalen als auch der analogen Telefone bis zu einigen Hundert Metern betragen.
Obwohl der Frequenzbereich von vornherein als befristete Übergangslösung mit festem Verfallsdatum vergeben wurde, scheinen noch etliche Nutzer an ihren CT1+ und CT2 Telefonen zu hängen. Laut Bitkom sind in Deutschland insbesondere noch zahlreiche CT1+ Geräte in Betrieb.
Einige unseriöse Händler verkaufen die Geräte sogar weiterhin und empfehlen dabei speziell die Analogtelefone als besonders umweltfreundlich, weil strahlungsarm. Auch auf etlichen Web-Seiten und in Foren finden sich Beiträge, die CT1+Telefone als »grüne« Alternative zur »bösen« DECT-Technik propagieren.
Der Bitkom empfiehlt allen, die erst kürzlich ein CT-Gerät gekauft haben und dabei nicht über das Nutzungsverbot informiert wurden, auf einen Umtausch gegen ein weiterhin zulässiges DECT-Gerät zu drängen.
Wer sich über das Verbot hinwegsetzt, muss damit rechnen, dass er kräftig zur Kasse gebeten wird. Denn sollte ein solches Alttelefon andere Anwendungen stören und ein Messtrupp ausgeschickt werden, um die Störquelle ausfindig zu machen, muss der Besitzer eines solchen Geräts die Kosten dafür tragen.
Zu diesem meist vierstelligen Betrag kann noch ein Bußgeld kommen, weil der Betrieb eines solchen Telefons eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Somit gilt es, die alten Geräte noch vor Ende des Jahres fachgerecht zu entsorgen und durch neue Modelle zu ersetzen.