Können Preisvergleicher die Abmahngefahr verhindern?
- Abmahngefahr für Nutzer von Preissuchmaschinen
- Können Preisvergleicher die Abmahngefahr verhindern?
Für den nach wie vor Abmahn-geplagten Onlinehandel ergibt sich aus dem BGH-Urteil nun eine neue Gefahr. Preisänderungen, die bei den Preisvergleichern noch nicht gespiegelt werden, stellen künftig einen Wettbewerbsverstoß dar. Das Branchenportal Shopbetreiber.de empfiehlt daher Onlinehändlern, als Konsequenz auf dieses Urteil vor Preiserhöhungen darauf zu achten, diese im eigenen Onlineshop erst vorzunehmen, wenn der Preis in allen genutzten Preissuchmaschinen bereits aktualisiert wurde.
Dennoch bleibe das Problem bestehen, dass der Händler keinen Einfluss darauf hat, wann die Daten in den Preisvergleichslisten aktualisiert würden. Die gleichwohl größere Frage sei daher, wie die Betreiber der Preisvergleichs-Seiten eine Anpassung an die Folgen des Urteils technisch bewerkstelligen könnten. Üblicherweise nutze der Onlinehändler ja seine aktuelle Preisliste um die Preissuchmaschinen zu »füttern«. Dies gehe nun nicht mehr. Er müsste also ständig eine Schattenliste führen und kontrollieren, wann die Preiserhöhung tatsächlich in allen Preissuchmaschinen durchgeführt wurde.