Hartes Branchenklima
- Abmahnungen: Jetzt auch Amazon im Visier
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Geschäftsführer der E-Tail GmbH ist Christian Böhme, der vor allem als Vorstand der E-Tailer E-Bug und Norsk-IT in der Branche bekannt ist. Im Unterschied zu vielen anderen Urhebern von Abmahnungen steht Böhme auch öffentlich zu seinem Vorgehen. »Das Klima in der Branche ist hart. Wenn sich Konkurrenten Vorteile durch wettbewerbswidriges Verhalten schaffen, kann man nicht tatenlos zusehen«, so der Norsk-IT-Chef. Sein Unternehmen investiere jährlich einen beträchtlichen Betrag in einen rechtssicheren Geschäftsauftritt, da müsse man die gleichen Anforderungen auch an Wettbewerber stellen dürfen. Den Vorwurf, sich durch Abmahnungen einen lukrativen Nebenverdienst zu schaffen, lässt Böhme nicht gelten: »Das Vorgehen gegen Wettbewerbsverstöße erfordert eine Menge juristischer Arbeit. Uns geht es in erster Linie um die Einhaltung des für alle verbindlichen Rechts.«
Man mag von dem Vorgehen von Norsk-IT und anderen abmahnfreudigen Unternehmen halten, was man will: Fakt ist, dass im Fall der Abmahnungen gegen Anbieter auf Amazon Marketplace der E-Commerce-Marktführer schnell für ein Ende der Gefahr sorgen könnte. Wie IT-Rechts-Experte Keller erklärt, müsste Amazon lediglich eine Standardwiderrufs- bzw. Rückgabebelehrung in die automatisch versandten Kaufbestätigungen einfügen. Damit wäre den gesetzlichen Anforderungen Genüge getan und eine gewöhnliche Rückgabefrist von zwei Wochen ausreichend. Der Konzern gibt sich bislang aber wenig einsichtig: »Für die Angebote, die sie auf unserer Seite einstellen, sind Händler selbst verantwortlich – dies gilt auch für die Einhaltung jeglicher rechtlicher Belange, einschließlich der Widerrufsbelehrung«, erklärt Amazon-Pressesprecherin Christine Höger. Allerdings wolle man alle Möglichkeiten prüfen, mit denen Amazon die Transparenz bezüglich des Widerrufs- und Rückgaberechts für Kunden und Verkäufer noch weiter verbessern könne.