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Erheblicher Streitwert

Autor:Redaktion connect-professional • 7.7.2008 • ca. 0:20 Min

Das Landgericht Lübeck hat in seiner Entscheidung vom 6. März 2006 (Az.: 5 O 315/05) folgende Streitwerten angesetzt:

Einmalige Zusendung bei privatem Empfänger: 3.000,00 EUR

Einmalige Zusendung bei gewerblichem Empfänger: 4.000,00 EUR

Mehrfache Zusendung bei privatem Empfänger: 5.000,00 EUR

Mehrfache Zusendung bei gewerblichem Empfänger: bis 7.000,00 EUR

Ab fünf Zusendungen: zwischen 8.000,00 und 12.500,00 EUR

Obergrenze: 12.500,00 EUR

Eine Abmahnung wegen unerlaubter E-Mail-Werbung kann danach bereits Anwaltskosten zwischen 308,21 € und 816,41 € nach sich ziehen.