Für die Richter stellte die Art des Abkassierens der versteckten Abogebühren einen ausreichenden Tatverdacht wegen gewerbsmäßigen Betruges dar: »Da der Sachverhalt im Wesentlichen unstreitig ist, wird es aller Voraussicht nach zu einer Verurteilung kommen«, so der Anwalt der Kanzlei FPS, Hauke Hansen, der einige der Kläger vertritt.
Hansen sieht in der aktuellen Bewertung einen lange Fälligen Schritt, um den Urhebern solcher Abo-Fallen endlich das Handwerk legen zu können: »Die Verbraucherschützer haben eine Klage nach der anderen gewonnen, ohne dass der allgemein beklagte Missstand auch nur annähernd behoben werden konnte. Das dürfte sich nun radikal ändern«.
Eine vom Bundesjustizministerium vorgeschlagene Lösung, nach der Nutzer solcher Dienste mit einem speziellen Eingabefeld oder -Button bestätigen müssten, dass sie auf die Kosten hingewiesen wurden, hält Hansen für ein Herangehen von der falschen Seite. Um die Cybertäter und ihre Maschen tatsächlich in den Griff zu bekommen, helfe nur eine klare juristische Handhabe und Verfolgung der Abzock-Maschen und ihrer Hintermänner.