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Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums

Grenzbeschlagnahmeverordnung

Autor:Redaktion connect-professional • 10.9.2008 • ca. 0:35 Min

Inhalt
  1. Abwehr gegen Produktpiraten
  2. Auskunftsansprüche
  3. Grenzbeschlagnahmeverordnung

Die EU-Grenzbeschlagnahmeverordnung, deren Vorschriften im Allgemeinen unmittelbar anzuwenden sind, sieht Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums unmittelbar an den Außengrenzen der EU vor. Damit soll verhindert werden, dass Waren, die im Verdacht stehen, Rechte des geistigen Eigentums zu verletzen, überhaupt in die EU eingeführt werden können. Diese Verordnung regelt auch die Vernichtung beschlagnahmter Piraterieware. Die Anwendbarkeit dieser Regelung hängt jedoch davon ab, dass die Mitgliedstaaten sie billigen, das heißt in ihr Recht übernehmen.

Schutz geographischer Herkunftsangaben

Die zivilrechtliche Durchsetzung von Schutzrechten wird auch für geographische Herkunftsangaben erleichtert. Außerdem soll durch die Änderung des Markengesetzes ein strafrechtlicher Schutz für solche geographische Angaben und Ursprungsbezeichnungen geschaffen werden, die auf europäischer Ebene nach der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABl. EU Nr. L 93 S. 12) geschützt sind.