Amazon hat mitgeteilt, die Preisparität am Marketplace abzuschaffen. Damit verbessern sich die Bedingungen für Händler beim Etailer deutlich.
Wie das Bundeskartellamt bestätigt, will Amazon die Preisparität auf seinem Marketplace abschaffen. Nach der Klausel mussten Händler bislang den günstigen Preis für ein Produkt auch bei Amazon anbieten. Nach einer dem Bundeskartellamt vorliegenden Mitteilung des Etailers sind die entsprechenden Geschäftsbedingungen für einen Teil der Händler bereits geändert worden. Amazon beugt sich damit dem Druck des Bundeskartellamts, das bereits im März diesen Jahres eine Überprüfung der Preisklauseln in den AGBs des Etailers angekündigt hatte. Der Vorwurf: die Preisparitätsklausel verstoße möglicherweise gegen das allgemeine Kartellverbot. Die Behörde leitete diesbezüglich eine Befragung von 2400 Händlern, die im Marketplace tätig sind, ein.
--- forum[x|Was bedeutet die Abschaffung der Preisparität für Händler im Marketplace?] ---Tatsächlich wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den »Amazon Services Europe Business Solutions Vertrag«, die bereits am 20. August aktualisiert worden waren, dementsprechend angepasst. Im diesbezüglichen Paragraph »S – 4« ist in Sachen Parität nur noch von einem gleichwertigen Kundendienst sowie denselben Produktinformationen die Rede, jedoch nicht mehr von einem einheitlichen, günstigsten Preis. »Das Bundeskartellamt bewertet derzeit, ob die Maßnahmen nach Form, Inhalt und Umfang ausreichen, das Verfahren gegen Amazon insoweit zu erledigen«, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Hierfür sei unter anderem erforderlich, dass das Unternehmen von der Preisparität endgültig Abstand nehme und auch nach den Umständen keine Wiederholungsgefahr mehr bestünde. »All dies ist derzeit noch Gegenstand unserer Prüfung«, so Mundt.
Als erstes hatte das Blog Wortfilter über die Abschaffung der Preisparität berichtet und gleichzeitig eine Bestätigung des Amazon-Supports in Bratislava angeführt. Allerdings war die Faktenlage bis zur Bestätigung Amazons verwirrend, da ebenfalls Teilnahmebedingungen für den Marketplace existieren, in denen die Preisparitätsklausel noch aufgeführt ist. Das Vorhandensein zweier widersprüchlicher AGBs passt jedoch zu der aktuellen Aussage des Etailers, dass erst für einen Teil der Händler die Bedingungen entsprechend angepasst wurden.