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Verlust des Markenrechts eine reelle Gefahr

Autor:Redaktion connect-professional • 27.9.2006 • ca. 0:40 Min

Inhalt
  1. Apple und Google auf Markenrechts-Kreuzzug
  2. Verlust des Markenrechts eine reelle Gefahr

Ein ähnliches Problem hat der Suchmaschinenbetreiber Google mit dem Trendwort »googeln« bzw. »to google«. Vor einigen Wochen wandte sich Unternehmensanwälte an eine Reihe von Zeitungen und Wörterbuchherausgeber mit der Aufforderung, die Verwendung dieses Verbs eindeutig auf die Internetsuche mit Google zu beziehen. In der Folge wurde etwa die Wortdefinition im Duden von »im Internet, bes. in Google suchen« in »mit Google im Internet suchen« geändert. Schöne neue Onlinewelt: Noch Ende der 90er Jahre wären die Google-Gründer Larry Page und Sergey Brin froh über eine solche Gratiswerbung gewesen.

Allerdings haben die Bedenken der großen Markenhersteller auch einen ernsthaften Hintergrund. So haben australische Gerichte 2002 Sony die Markenrechte an dem Begriff »Walkman« entzogen, ein ähnliches Schicksal ereilte dort auch 2005 Linus Thorvald, der das Copyright für den Begriff »Linux« verlor – mit der Begründung das Wort sei mittlerweile ein Gattungsbegriff geworden. Auch Begriffe der Alltagswelt, wie Aspirin, Grammophon oder Linoleum waren zu Anfang markenrechtlich geschützt.

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