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Apple und Google auf Markenrechts-Kreuzzug

Der Computerkonzern Apple versucht derzeit mit rechtlichen Mitteln den Begriff »Podcast« für sich zu reklamieren. Bereits einige Wochen zuvor hatte sich der Suchmaschinenbetreiber Google um die Verwendung des Begriffs »googeln« gesorgt.

Autor:Redaktion connect-professional • 27.9.2006 • ca. 0:35 Min

Die Verwenung des Begriffs »Podcast« macht dem Computerkonzern Apple Sorgen
Inhalt
  1. Apple und Google auf Markenrechts-Kreuzzug
  2. Verlust des Markenrechts eine reelle Gefahr

Eigentlich müsste man ja davon ausgehen, dass einem Konzern ein Produkt nie bekannt genug sein kann. Geht es aber um Markennamen, kann die Popularität einem Unternehmen durchaus zum Verhängnis werden – nämlich dann, wenn durch den allgemeinen Gebrauch eines Begriffs der Verlust des Markenrechts droht.

In diesem Zusammenhang muss man die Nachricht bewerten, dass der Computerkonzern Apple derzeit gegen das amerikanische Start-Up-Unternehmen »Podcast Ready« wegen Verletzung des Markenrechts vorgeht. Die Firma bietet unter dem Namen »Mypodder« eine Software an, mit deren Hilfe sich RSS-Feeds mit Audio-Aufnahmen – also Podcasts – einfach auf einen Music Player kopieren lassen. In einem Schreiben weist die Rechtsabteilung von Apple das Unternehmen darauf hin, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen dem Firmennamen und dem populären Mp3-Player Ipod bestehe. Zwar kann Apple keine Urheberschaft für das Medium Podcast beanspruchen, offenbar fürchtet man aber eine Aufweichung der Assoziierung des Konzerns mit dem geschützten Markenbegriff Ipod.