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Keine Freundschaften zwischen Richter und Zeugen

Social-Networks und Gerichtssaal

Autor:Werner Veith • 19.3.2010 • ca. 0:25 Min

Inhalt
  1. Auch Ermittlungsbehörden nutzen Facebook
  2. Social-Networks und Gerichtssaal

In Gerichtsverfahren wird empfohlen, auf jeden Fall nach den Zeugen in Social Networks zu suchen. Für die Verteidigung finden sich hier eventuell wertvolle Hinweise. Für die Anklage ergeben sich mögliche Stolperfallen.

Außerdem dürfen Zeugen nicht über den Fall in ihren Accounts schreiben. Des weiteren sollen die Personen angewiesen werden, genau zu überlegen, was sie veröffentlichen.

Schwierig wird es auch, wenn Zeugen Richter oder Verteidiger als Freunde bei sich gelistet haben. Außerdem gibt es das Problem, dass durch die Kombination von Social Network und mobilen Gerät, Ereignisse im Gerichtssaal quasi in Echtzeit nach außen gelangen.