Nutzerinhalte und eigenen Content klar trennen
- BGH: Forenanbieter haften für Einträge
- Nutzerinhalte und eigenen Content klar trennen

Der Bitkom rät Betreibern darüber hinaus auch, den eigenen Content klar von den Nutzern zu trennen. Beispielsweise sollten Fotos von Nutzer nicht mit dem Wasserzeichen des Forums markiert werden und Beiträge der Nutzer nicht als redaktionelle Inhalte der Betreiber präsentiert. Nur so sei sichergestellt, dass bei Urheberrechtsverletzungen durch die Nutzer nicht auch die Betreiber mitverantwortlich gemacht werden.
Mit Bezug auf dieses und ähnliche Urteile kritisiert der Bitkom, dass es damit immer schwieriger wird, Foren rechtssicher zu betreiben. Die stetige Ausdehnung der Prüfungspflichten sei für viele Web-Seiten-Anbieter nicht mehr hinnehmbar und widerspreche teils sogar europäischem Recht. »Die Bundesregierung sollte im Telemediengesetz noch deutlicher machen, wie weit die Haftung der Web-Anbieter gehen darf«, fordert deshalb Smid. Eine entsprechende Ankündigung dazu findet sich bereits im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung. Auch entsprechende Gesetzentwürfe liegen laut Bitkom noch aus der letzten Legislaturperiode in der Schublade, wurden bisher jedoch nicht abgeschlossen und umgesetzt.