BGH zieht Klingelton-Werbung Grenze

19. Dezember 2006, 10:50 Uhr |

Ohoh, das ist hart für die "Klingelton-Industrie". Erst wurden sie aus manchen TV-Programmen geworfen, nun hat der Bundesgerichtshof Werbeanzeigen für Handy-Klingeltöne in einer Jugendzeitschrift untersagt, weil die Jugendlichen darin über den genauen Preis im Unklaren gelassen werden. Die Werbung sei wettbewerbswidrig, weil dadurch die geschäftliche Unerfahrenheit von Jugendlichen ausgenutzt werde, entschied das oberste Deutsche Gericht.

In der Zeitschrift Bravo Girl hatte ein Unternehmen für Klingeltöne, Logos und SMS-Bilder geworben, die für 1,86 Euro pro Minute heruntergeladen werden können. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte auf Unterlassung geklagt und beanstandet, dass die Dauer des Ladevorgangs und damit der Endpreis ungewiss sei.
Nach den Worten des Gerichts sind Minderjährige weniger in der Lage, Preiswürdigkeit und finanzielle Folgen von Werbeangeboten abzuschätzen. Bei der beanstandeten Werbung in einer überwiegend von Jugendlichen gelesenen Zeitschrift sind die Kosten laut Gericht nicht hinreichend überschaubar, weil nur der Minutenpreis angegeben ist. Zudem erfahre der Handy-Nutzer die tatsächliche finanzielle Belastung erst später durch die Rechnung.

Aber das geht ja wohl nicht nur Kindern und Jugendlichen so, oder? Ich beschäftige mich nun schon jahrelang mit Mobilfunk-Themen aber so ganz transparent ist das auch für mich nicht, denn neben den "Premium-SMS" Kosten kommen oft noch normale SMS und/oder GPRS Kosten hinzu. Wer blickt da noch durch, ähnlich der 0190er/0900er Nummer, denn da blickt ja ein Grossteil der "Erwachsenen" auch nicht durch, oder wie sind entsprechend "traurige" Berichte im Fernsehen zu erklären?


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