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Strafe für alte Schnurlos-Telefone

Autor:Lars Bube • 23.12.2008 • ca. 0:30 Min

3. Alte Funk-Telefone müssen entsorgt werden: Wie bereits berichtet, müssen Nutzer von bestimmten schnurlosen Telefonen sich bald ein neues Gerät zulegen, wenn sie empfindliche Strafen vermeiden wollen. Betroffen sind Funktelefone der alten Standards CT1+ und CT2, deren Frequenzbereiche ab Januar anderweitig genutzt werden. Ab diesem Zeitpunkt dürfen diese Geräte nicht mehr betrieben werden.

Verbraucher sollten zunächst in die Bedienungsanleitung ihres Telefons schauen, ob sie einen Hinweis auf CT1+, CT2 oder einen der Frequenzbereiche 885-887, 930-932 oder 864-868 Megahertz finden. Wer keine Betriebsanleitung mehr besitzt, sollte sich im Internet oder direkt beim Hersteller informieren. Werden die alten Telefone weiter genutzt, drohen hohen Kosten: Stellt die Bundesnetzagentur wiederholten Missbrauch fest, muss der Besitzer die Kosten für die Ermittlung der Störungsquelle tragen. Hinzu kann ein Bußgeld kommen.