Erste Klage wegen »Street View«-Aufnahme
- Bitte lächeln! Sie sind auf Google
- Erste Klage wegen »Street View«-Aufnahme
- Ein wahrlich heißer Ofen
- Schluss mit lustig
Doch nicht jeder reagiert auf die »Street View«-Fotos mit Humor. So haben Aaron and Christine Boring aus Pittsburgh nun eine Klage gegen Google eingereicht. Obwohl das Haus der Eheleute in einer als privat gekennzeichneten Straße steht, ist die entsprechende Ansicht bei »Street View« abrufbar. »Unser Bedürfnis nach Privatsphäre war einer der wesentlichen Gründe beim Hauskauf«, heißt es in der Klage der Borings. Durch »Street View« seien nun private Informationen öffentlich zugänglich geworden, was nicht nur den Wert des Hauses mindere, sondern dem Ehepaar auch »seelisches Leid« zufüge. Ein Google-Sprecher wies darauf hin, dass gemäß den Benutzerregeln von »Street View« Fotos auf Anfrage Betroffener entfernt würden, womit die Angelegenheit für den Suchmaschinengiganten erledigt sei.
Rechtsexperten halte diese Auffassung jedoch für vereinfacht: Zwar würden Bürger inzwischen fast überall von Überwachungskameras erfasst, doch sei es in den meisten Fällen gesetzlich vorgeschrieben, dies durch eine entsprechende Beschilderung kenntlich zu machen. Da »Street View« diese Voraussetzung nicht erfülle, sei es nur eine Frage der Zeit, bis Gerichte den Google-Service stoppten. Und Gründe gegen »Street View« vorzugehen, hätte so mancher: Ob ein in San Francisco beim Betreten eines Sexshops gefilmter Mann, ein in Weblogs als Drogendealer gebrandmarkter Afroamerikaner oder ein als »Street View«-Spanner bekannt gewordener Junge aus Los Angeles.
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