Blaser kämpft vor Gericht gegen Kündigung
Offensichtlich wollte Seagate seinen Deutschland-Chef Hans-Dieter Blaser nach zwei Jahrzehnten mit einer außerordentlichen und einer ordentlichen Kündigung sowie mit einem Antrag auf Auflösung loswerden, weil Embargo-Vorschriften des Konzerns möglicherweise nicht eingehalten wurden. Blaser wehrt sich vehement gegen seine Entlassung.
Der genaue Hintergrund der Entlassung ist nach wie vor unklar bzw. offiziell nicht bestätigt. Sinngemäß ist es wohl so, dass Seagate vermutlich in den letzten zehn Jahren Embargo-Richtlinien verletzt hat. Das Management eines US-Unternehmens ist verpflichtet, amerikanische Gesetze durchzusetzen. So hat beispielsweise in früheren Zeiten jede Rechnung einen Passus beinhaltet, dass die Ware nicht an bestimmte Länder weiterverkauft werden darf. Diese Formalie geriet offenbar irgendwann im Zuge von Systemumstellungen und Wechsel in der Firmenleitung in Vergessenheit. In den USA kann dies für die Firmenchefs ungeahnte Folgen haben, von Gefängnis- Strafen für die Verantwortlichen bis hin zum Verlust der Export-Lizenz. An diesem Punkt brach das Management scheinbar in hektische Betriebsamkeit aus. Unbestätigten Informationen zufolge wurde eine Selbstanzeige gemacht. Noch ist allerdings unklar, wo und in welcher Form. Zumindest wurde die Börsen- Kontrollaufsicht SEC nicht darüber informiert. Gleichzeitig wurden in EMEA vier europäische Mitarbeiter für »schuldig« erklärt und fristlos entlassen. Diese Ungereimtheiten sind nun vor dem Arbeitsgericht München ans Licht gekommen. Bei der Affäre um mögliche Embargo- Verstöße sieht sich der ehemalige Chef von Seagate Deutschland, Hans-Dieter Blaser, zu Unrecht als Sündenbock hingestellt. Die Kündigung wurde von Seagate Technology LLC ausgesprochen, hier bestand jedoch gar kein Anstellungsverhältnis. Eine definitive Entscheidung wurde am zweiten Verhandlungstag vor dem Münchner Arbeitsgericht zwar noch nicht herbeigeführt. Doch der Vorsitzende Richter Then hat sich bereits festgelegt und die Kündigung für nicht gerechtfertigt erklärt. Einerseits sei der Kündigungsgrund nicht gerechtfertigt und selbst wenn, müsse vorher jeweils eine Abmahnung ausgesprochen werden, berichtet der Branchendienst Speicherguide.de. Blaser pocht auf eine Wiedereinstellung bei Seagate: »Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen. Hier handelt es sich um eine firmenpolitische Entscheidung, dafür halte ich nicht meinen Kopf hin«, stellt Blaser klar.
Bis zu seiner Kündigung hatte Blaser seit August 2004 als Executive Director EMEA Sales and Marketing bei Seagate die gesamte Vertriebs- und Marketing-Organisation in EMEA von München aus geführt und dabei an Don Kennedy, Vice President Global Channel Sales and Marketing bei Seagate, berichtet.