Nicht nur der ehemalige BUG-Mitarbeiter, auch viele der von Böhme Abgemahnten würden es gerne sehen, wenn die Insolvenz für den Firmenchef ein gerichtliches Nachspiel hätte. Doch ist unklar, welche Möglichkeiten sich hier bieten. Die Verwertung der Onlineshop-Marken ist Böhme als Rechteinhaber – trotz der BUG-Insolvenz – nicht zu verwehren. Und da der Alfelder Unternehmer nicht mehr als BUG AG firmiert, ist wohl auch eine Nachhaftung nicht durchsetzbar.
Keine Stellungnahme zu den aktuellen Aktivitäten von Böhme und ein mögliches juristisches Vorgehen gegen den BUG-Chef gibt es von Insolvenzverwalter Helge Wachsmuth. Im Gespräch mit CRN sah Wachsmuths Mitarbeiter Arnim Fette unmittelbar nach der Insolvenzmeldung von BUG im November 2008 zunächst »keine Hinweise für den Tatbestand einer Insolvenzverschleppung«. Möglicherweise bietet die »Wiederauferstehung« von Norsk-IT und E-Bug als Shops der Computer Components GmbH hier nun neue Handhabe. »Böhme wusste die Sache mit der Insolvenz wohl schon vorher«, meint zumindest der Unternehmensinsider.
Diskutieren Sie dieses Thema im CRN-Forum !