Mal eben schnell während der Fahrt mit dem Smartphone seine Mails oder SMS checken? Das kann teuer werden, denn wer von der Polizei erwischt wird, zahlt 40 Euro Bußgeld und erhält einen Punkt in Flensburg.
»Solange das Auto rollt oder der Motor im Stand läuft, gilt: Handy nicht anfassen«, sagt TÜV Rheinland-Kraftfahrtexperte Hans-Ulrich Sander. Selbst wenn man das Handy nur in der Hand hält, ohne überhaupt auf das Display zu schauen, kann man bei einer Kontrolle zur Kasse gebeten werden. Nur wenn das Mobiltelefon auf dem Sitz liegt, ist der Autofahrer auf der sicheren Seite. Denn in der Straßenverkehrsordnung, Paragraph 23 steht »Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist«. Deshalb darf auch die interne Freisprechanlage des Handys nicht genutzt werden, wenn das Gerät dazu in der Hand gehalten werden muss.
Erstaunlich: Wenn Autofahrer während der Fahrt mit einem Diktiergerät oder Notebook hantieren, machen sich zunächst rein rechtlich nicht strafbar. Probleme kann es allerdings geben, wenn die Fahrer dadurch einen Unfall verursachen. In einem solchen Fall kann die Versicherungen den Vollkaskoschutz einschränken oder Regressforderungen stellen. Wird grob fahrlässiges Verhalten beim Autofahrer vermutet, dann droht ihm sogar eine Mitschuld.