Mögliche Übernahme

Conrad zeigt Interesse an Getgoods

29. November 2013, 9:57 Uhr | Peter Tischer
Getgoods-CEO Rockstädt-Mies: Conrad ist am insolventen Online-Händler interessiert (Bild: Getgoods / Aufmacherbild: Stauke- Fotolia.com))

Conrad Electronic hat Interesse am insolventen Online-Händler Getgoods angemeldet. Beim Bundeskartellamt ist ein entsprechender Übernahmeantrag eingegangen.

Nachdem Getgoods Mitte November Insolvenz beantragen musste, gibt es einen ersten Kaufinteressenten für den Online-Händler. Conrad Electronic will offenbar das insolvente Unternehmen kaufen und hat einen entsprechenden Antrag beim Bundeskartellamt eingereicht. Auf der Internetseite der Behörde ist der Antrag mit dem Aktenzeichen »B7-100/13« gekennzeichnet. Das am 27. November von Conrad angemeldete, laufende Verfahren sieht »den mittelbaren Erwerb wesentlicher Vermögensteiler der getgoods.de« vor.

--- forum[x] ---Gegenüber CRN bestätigte Conrad, dass das Unternehmen in vorläufigen Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter über den Kauf der B-to-C-Sparte des Online-Händlers steht. Weitere Angaben wollte der Elektronikhändler nicht machen. Damit bleibt unklar, ob Conrad bestehende Infrastrukturen und Arbeitsplätze erhalten oder lediglich einen Konkurrenten günstig vom Markt nehmen will.

Ende Oktober hatte CRN bereits auf mögliche Finanzierungsschwierigkeiten bei Getgoods aufmerksam gemacht. In einem folgenden Statement betonte Getgoods-Chef Rockstädt-Mies, keinerlei Kreditschwierigkeiten zu haben. »Wir haben in keinster Weise ein Liquiditätsproblem und sind solide finanziert«, so der Manager. Kurze Zeit später folgte der Insolvenzantrag und danach gleich der nächste Paukenschlag. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) leitete Ermittlungen gegen das Unternehmen ein. Der Vorwurf: Getgoods hätte seine Umsatzzahlen zu hoch angegeben. Getgoods sollte demnach Handys, die noch Eigentum einer anderen Firma waren, widerrechtlich verkauft haben, wie die Staatsanwaltschaft gegenüber CRN bestätigte.

Auch die BaFin hatte in der Zwischenzeit Ermittlungen eingeleitet, ob im Rahmen der Insolvenz möglicher Insiderhandel vorlag. Allerdings handelte »es sich hierbei um routinemäßige Analyse, die bei jede Insolvenz eines börsennotierten Unternehmens vorgenommen« werde, wie eine Behördensprecherin gegenüber CRN sagte.


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